Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt folgende Änderung der Satzung der Stadt Remagen über die Erhebung von Hundesteuer vom 20.06.2011.

 

SATZUNG

 

zur Änderung der Satzung der Stadt Remagen über die Erhebung von Hundesteuer vom 20.06.2011



Der Rat der Stadt Remagen hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) am 12.12.2022 die folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

 

§ 1

 

§ 4 Absatz 2 und 3 werden wie folgt geändert:

 

(2)  Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Wird die Frist zur Abmeldung des Hundes gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 nicht eingehalten, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung.

 

(3)  Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt die Steuerpflicht entsprechend Absatz 1 und endet entsprechend Absatz 2.



§ 2

 

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

 

 


STADTVERWALTUNG REMAGEN

Remagen, den 12.12.2022

 

gez.

Björn Ingendahl

Bürgermeister

 


Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Satzung der Stadt Remagen über die Erhebung von Hundesteuer vom 20.06.2011 wie folgt zu ändern.

 

In § 4 der Satzung ist der Beginn und das Ende der Steuerpflicht geregelt. Konnte der genaue Zeitpunkt der Abschaffung des Hundes nicht nachgewiesen werden, wurde bislang der Abmeldemonat als Ende der Steuerpflicht angenommen. Dieser Passus soll gestrichen werden.

 

Die Änderung soll zum 01.01.2023 umgesetzt werden.