Sitzung: 12.12.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 4
Vorlage: 0756/2022
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt dem Abschluss der Zweckvereinbarung in der vorliegenden Form zu.
In
Abstimmung mit der Verbandsgemeinde Bad Breisig wurde eine Zweckvereinbarung
Geschwindigkeitsmessung entworfen (s. Anlage), die u.a. vorsieht, dass das
erforderliche Personal bei der Stadt Remagen angestellt wird. Die anteiligen
Kosten für Personal sowie den sonstigen Verwaltungskosten werden hälftig von
der Verbandsgemeinde Bad Breisig erstattet und die Erlöse werden zu gleichen
Teilen auf beide Kommunen aufgeteilt. Die Zweckvereinbarung wurde bereits vorab
mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion besprochen.
Der
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Verbandsgemeinde Bad Breisig hat
hierüber am 15.11.2022 beraten und die Vereinbarung ohne Änderungen an den
Verbandsgemeinderat zur Entscheidung verwiesen. Dieser hat in seiner Sitzung am
08.12.2022 dem Abschluss der Zweckvereinbarung mehrheitlich zugestimmt.
Nach
Beschlussfassung über die Zweckvereinbarung wird diese der Kommunalaufsicht (Kreisverwaltung
Ahrweiler) zur Genehmigung vorgelegt und hiernach öffentlich bekannt gemacht.
Des Weiteren wurde inzwischen ein formloser Antrag auf Übernahme der Verkehrsüberwachung nach § 7 Nr. 4 StVRZustV über die Kreisverwaltung sowie die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion an das Ministerium des Innern und für Sport gesendet. Es ist vorgesehen, die Verkehrsüberwachung ab Frühjahr 2024 zu übernehmen.
Ohne weiteren Beratungsbedarf ergeht folgender