Beschluss:
Der Stadtrat beschließt,
die Gebühren für das Ausheben und Schließen der Gräber wie folgt anzupassen:
Reihengrab bis zum
5. Lebensjahr von 200,00 € auf 250,00 €,
Reihengrab ab dem
5. Lebensjahr von 500,00 € auf 650,00 €,
Wahlgrab
Einzel/Doppel mit einfacher Tiefe von 550,00 € auf 650,00 €,
Wahlgrab
Einzel/Doppel mit doppelter Tiefe von 620,00 € auf 700,00 € und Aschenurnen von
200,00 € auf 250,00 €.
und erlässt folgende 26. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung
26. Satzung
zur Änderung der Satzung über die
Erhebung der Friedhofsgebühren der Stadt Remagen (Friedhofsgebührensatzung) vom
01.08.1989
Der
Rat der Stadt Remagen hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom
31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
02.03.2006 (GVBl. S. 57), den §§ 2 Abs. 1 und 7 des Kommunalabgabengesetzes
(KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom
12.12.2006 (GVBl. S. 401), und § 35 der Friedhofssatzung am 12.12.2022 folgende
Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Die
Anlage zu § 1 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt
Remagen erhält folgende neue Fassung: (siehe Anlage).
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2023
in Kraft.
Remagen, den 12.12.2022
Björn Ingendahl, Bürgermeister
Zu Beginn dieses Jahres wurden die
Gebühren für Rasenreihengräber und Urnenrasengräber sowie Urnenwahlgräber um
jeweils 10 % erhöht. Des Weiteren wurden die Gebühren für Urnenstelen auf 1.375,00 € angepasst, um die
Anschaffungskosten zu decken.
Bis 30.06.2022 wurden insgesamt 78 Bestattungen (25 Erdbestattungen und 53 Urnenbestattungen) vorgenommen. Hiervon waren für 56 Bestattungen Grabstellengebühren zu entrichten (Neukauf oder Verlängerung von Grabstellen). Für die verbleibenden 22 Bestattungen fielen Gebühren nur für das Ausheben und Schließen bzw. die Hallennutzung an.
Bei 14 Gräbern wurden die Nutzungsrechte wieder erworben.
Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat in seinem Prüfbericht der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Remagen vom 22.08.2022 auch die Friedhofsgebühren thematisiert. Der derzeitige Kostendeckungsgrad von 50 bis 60 % sei zu gering. Die Friedhofsgebühren müssen neu kalkuliert werden und es ist ein Deckungsgrad von mindestens 70 % zu erreichen. Aus diesem Grund wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, im Jahr 2023 die Friedhofsgebühren neu zu kalkulieren und dementsprechend zunächst keine Erhöhung der Grabstättengebühren vorzunehmen. Lediglich die Gebühren für das Ausheben und Schließen der Gräber soll angepasst werden, da auch hier keine Kostendeckung erreicht wird.
Die Friedhofsgebühren werden für 3 verschiedene
Kostenstellen erhoben:
1. Friedhofsanlagen (Gräber, Anlagen, Wege,
Grünanlagen) - Produkt 55310
Defizit 2018 147.374,38
€
Defizit 2019 174.624,99 €
Defizit
2020 159.273,27
€
Defizit 2021 145.800,06
€
Defizit per 31.12.2022 (Hochrechnung) 156.943,26
€
2. Bestattungswesen (Ausheben und Schließen
der Gräber) - Produkt 55320
Überschuss 2018 8.061,53
€
Defizit 2019 1.006,21 €
Überschuss
2020 5.201,13
€
Defizit 2021 1.794,97
€
Überschuss per 31.12.2022 (Hochrechnung) 3.191,17
€
3. Friedhofshallen - Produkt 55330
Defizit 2018 10.698,75
€
Defizit 2019 1.699,87 €
Defizit
2020 4.105,98
€
Defizit 2020 3.198,32
€
Defizit per 31.12.2022
(Hochrechnung) 7.464,45
€