Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Nein: 1

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, der Fortführung des Kooperationsverbundes „Starke Kommunen-Starkes Land, Städtenetz Mitten am Rhein“ auf der Grundlage der vorgelegten Kooperationsvereinbarung nicht zuzustimmen.

 


Am 31.12.2023 endet der Förderzeitraum im Rahmen der Zukunftsinitiative „Starke Kommunen – Starkes Land“ (SKSL) des rheinland-pfälzischen Innenministeriums. Eine weitere finanzielle Unterstützung seitens des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland- Pfalz wird es ab 2024 nach aktuellem Sachstand nicht geben.

 

Die Kooperationspartner beabsichtigen die Zusammenarbeit über den Förderzeitraum hinaus auf einer niedrigschwelligen Ebene fortzuführen. Bereits platzierte Projekte sollen zukünftig weiter vorangetrieben und umgesetzt werden.

 

Die (Ober- )Bürgermeister der 11 beteiligten Kommunen haben sich zunächst darauf verständigt, dass die Zusammenarbeit in Form einer Kooperationsvereinbarung zunächst auf weitere drei Jahre für den Zeitraum von 2024 bis 2026 fest geregelt werden soll. Im Jahr 2025 soll über die Weiterführung der Zusammenarbeit nach 2026 beratschlagt werden. Ziel sei es, die bisherigen interkommunalen Kooperationsaktivitäten weiterzuführen und auszubauen und bereits angegangene Kooperationsprojekte, insbesondere im Themenbereich Mobilität, auf Basis der Mobilitätsstrategie als bestehende Handlungsgrundlage umzusetzen. Das Thema Mobilität in Verbindung mit dem Rhein stellt weiterhin die prioritäre verbindende inhaltliche Klammer der Kooperation dar.

 

Die Geschäftsstelle des interkommunalen Kooperationsverbundes soll demnach ihren Sitz weiterhin in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig haben. Das dort angesiedelte Projektmanagement soll als 1,0 Stelle bis zum 31.12.2026 erhalten bleiben. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 12 TVöD. Eine erneute Befristung für diesen Zeitraum ist zulässig. Die Kooperationspartner sollen für die Haushaltsjahre 2024, 2025 und 2026 jeweils 9.800,00 € zur Finanzierung der Personalkosten des Projektmanagements sowie zur Finanzierung anfallender Sachkosten in ihre kommunalen Haushalte einstellen. Weitere anfallende Kosten sind über anderweitige (Förder-)Töpfe zu finanzieren.

 

Bis zum Ende des Jahres 2022 sollen die politischen Beschlüsse in den 11 Kommunen eingeholt werden.

 

Der Entwurf einer Kooperationsvereinbarung ist als Anlage beigefügt.

 

Ergänzend zum Sachverhalt teilt Bürgermeister Björn Ingendahl mit, dass sich in den Vorberatungen die Verbandsgemeinde Unkel für die Fortführung des Kooperationsverbundes ausgesprochen habe, die Stadt Sinzig dies jedoch ablehnte. Das Gremium der Verbandsgemeinde Bad Breisig habe die Entscheidung vertagt. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Remagen hat sich in seiner Sitzung am 28.11.2022 ebenfalls gegen die Fortführung ausgesprochen und einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat formuliert.

 

Ratsmitglied Christina Steinhausen begründet noch einmal die Ablehnung der Vereinbarung aus Ihrer Sicht, so blieben die erzielten Ergebnisse hinter den Erwartungen zurück. Auch die mangelnde Beteiligung der Stadt- und Verbandsgemeinderäte kritisiert sie.