Auf Nachfrage bei der STAV bez. Zukünftige Erschließungsmaßnahmen kam folgende Rückmeldung:

 

Wann werden die Straßen Güttesweg und Am Zehnthof erneuert und welche davon wird zuerst gemacht?

 

Im Ausbauprogramm der Stadt Remagen (im HFA vorberaten am 28.11.2022) sind beide Straßen in der Priorität 5 aufgeführt. Ein Ausbau ist frühestens ab 2027 vorgesehen.

 

Wann wurden im Stadtgebiet wiederkehrende Beiträge eingeführt (Zeitpunkt und Beschluss) und wann wurde dies veröffentlicht?

 

Die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 06.12.2021 mehrheitlich beschlossen. Ihr In-Kraft-Treten kommt mit der Bekanntmachung zustande. Auf diese Bekanntmachung wurde bisher bewusst verzichtet, um eine erneuerte Straße noch nach dem alten System abrechnen zu können. Hier konnte die endgültige Abrechnung noch nicht erfolgen, weil ein erforderlicher Grundstückstausch mit noch nicht abgeschlossen werden konnte.

 

Werden nur Eigentümer von bebauten Grundstücken zur Abgabe herangezogen oder auch Baugrundstücksbesitzer?

 

Der Beitragspflicht unterliegen gemäß § 4 der Satzung alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer in der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage haben. Entscheidend ist demnach nicht, ob ein Grundstück bebaut ist, sondern allein die Tatsache der Möglichkeit.

 

OBR Schneider fragt in diesem Zusammenhang nach dem Status der K40 (Rheinstraße, Am Weiher, Oedinger Straße) und in wieweit die Anwohner zu Erschließungsbeiträgen für die übrigen Straßen herangezogen werden.

 

OBR Brüggemann fragt nach, ob eine Umlage wiederkehrender Beiträge durch den Vermieter an die Mieter möglich und rechtssicher ist.