Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 2

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, den derzeitigen Vertrag aus dem Jahr 2021 beizubehalten.


Im Mai 2021 hat die Stadt Remagen mit der Gemeinnützigen Trägergesellschaft Katholische Kindertageseinrichtungen im Raum Koblenz mit beschränkter Haftung (KiTa gGmbH) einen Nutzungsvertrag über das Gebäude sowie die Außenanlagen der katholischen Kindertagesstätte St. Martin in Remagen geschlossen (s. Anhang).

 

Auf Wunsch der Trägergesellschaft soll der Nutzungsvertrag nun analog der bestehenden Nutzungsverträge für die Katholischen Kindertagesstätten Arche Noah in Oberwinter und St. Johannes Nepomuk in Kripp angepasst werden (s. Anhang).

 

Hauptsächlich soll die finanzielle Aufteilung der Sachkosten neu geregelt werden. Demnach sollen zukünftig die klassischen Unterhaltungskosten, u. a. Heizung, Strom, Wasser und Abwasser sowie Abfallbeseitigung, seitens der Stadt getragen werden. Ebenso sollen die Leistungen des Bauhofs zukünftig nicht mehr in Rechnung gestellt werden.

 

Bereits jetzt werden Instandhaltung und Reparaturkosten für Mobiliar (Ausnahme: Kleinreparaturen bis zu einem Gesamtbetrag von 250,00 € und bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,00 € pro Jahr) sowie Instandhaltung und Reparatur von Gebäude und Außengelände (inkl. Außenspielgeräte) durch die Stadt getragen.

 

Die Trägergesellschaft übernimmt die Sachkosten, die überwiegend im Zusammenhang mit der pädagogischen Arbeit in der Kindertagesstätte St. Martin stehen. Dazu gehören u. a. Kosten für Spielmaterial, Ausflüge, Feste und Feiern, Büromaterial, Telefon und Internet.

 

Bürgermeister Björn Ingendahl berichtet zudem von einem Gespräch mit dem Vertreter der Trägergesellschaft. Diesem sei es ein Anliegen, den Stadtrat zu informieren, dass einige der in der Kostenzusammenstellung beinhalteten Positionen, die dem Haupt- und Finanzausschuss zur Entscheidung vorgelegt wurden, dort nicht hätten aufgeführt werden dürfen. Die Spenden stellten beispielsweise einen durchlaufenden Posten dar, die Investitionen für Notebooks waren durch Zuschüsse gedeckt. Dies sei jedoch für die Verwaltung so nicht erkennbar gewesen, betont der Vorsitzende.

 

Des Weiteren führt er aus, dass der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 28.11.2022 die Empfehlung ausgesprochen hat, den bestehenden Nutzungsvertrag beizubehalten.