Bürgermeister Björn Ingendahl weist noch einmal auf den Rechtsanspruch zur Ganztagsbetreuung in Grundschulen hin. Ab August 2026 bestehe der Anspruch zunächst für alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe, in den Folgejahren wird er jeweils auf die nächste Klassenstufe ausgeweitet. Im August 2029 hat damit jedes Kind einen Anspruch auf ganztägige Betreuung, mit einem Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen, wobei die Unterrichtszeit angerechnet wird.

 

Die Umsetzung der Rechtsgrundlage gestalte sich schwierig, so der Vorsitzende, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Evaluierung erst im Jahr 2026 stattfinden wird und bisher weder Verwaltungsvorschriften für Raumprogramme noch Förderrichtlinien existieren.