Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 6

Beschluss:

Der Ortsbeirat unterstützt den Antrag auf Einrichtung einer mobilen Ampel nicht.

 

Die Ablehnung des Antrages erfolgt mehrheitlich bei 3 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und ohne Enthaltung.

 

 

 


Protokoll:

Die stv. Ortsvorsteherin Sabine Glaser stellt den Bürgerantrag unter Verweis auf die nachstehende Beschlussvorlage zur Diskussion

 

Mit folgendem Schreiben bittet die Stadtverwaltung, Ordnungsamt, den Ortsbeirat um eine Stellungnahme:

 

„Sehr geehrte Frau Linden-Berresheim,

 

in der Anlage erhalten Sie die Anfrage der Lebenshilfe Kreisvereinigung Ahrweiler, die zur Zeit in der Bonner Straße 59 untergebracht ist, mit der Bitte um Stellungnahme und Beratung im Ortsbeirat.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Karl Weber

-Ordnungsamt Remagen-

 

Übersichtskarte (vgl. Anlage)

 

Übersichtskarte

Textfeld: Lebenshilfe
 

 


Antrag der Lebenshilfe:

Auszug aus dem Antrag der Lebenshilfe an den Landesbetrieb Mobilität Cochem/Koblenz,

weitergeleitet mit Bitte um Stellungnahme an Stadtverwaltung Remagen -Ordnungsamt-

 

Der Antrag der Lebenshilfe wird kontrovers diskutiert.

 

Einerseits besteht Verständnis für den Antrag. Für die Querung der Straße steht zwar direkt vor der Haustür eine bauliche Querungshilfe zur Verfügung, die Bereitschaft der Autofahrer anzuhalten sei im Allgemeinen jedoch sehr gering ausgeprägt. Die körperlichen Einschränkungen erschweren es den Menschen zusätzlich, die Straße selbstbewusst und in angemessenem Tempo zu queren.

 

Andere wiederum sehen das Erfordernis einer mobilen Bedarfsampel nicht. Hierzu wird einerseits auf die bestehende Ampelanlage in der Rolandsecker Ortsmitte verwiesen. Auch werde aus dem Antrag nicht ersichtlich, warum trotz Querungshilfe vor dem Haus nunmehr eine Ampelanlage erforderlich sei, zumal viele der Bewohner bei ihren Wegen ohnehin in Begleitung seien.

Diskutiert wurde auch, ob der Standort vor der Lebenshilfe der richtige sei, zumal der Abstand zur bestehenden Anlage relativ kurz wäre. Auf den im Zusammenhang mit der Verkehrsberuhigung auf der B9 entwickelten Vorschlag zur Einrichtung einer Ampelanlage am Fähranleger wurde hierzu verwiesen.

Angeregt wurde ergänzend, eine Verbesserung der Ausleuchtung der Gehwege im Bereich der Querungs­hilfe zu prüfen.

 

Nach eingehender Aussprache ergeht sodann folgender