Sitzung: 01.03.2023 Ortsbeirat Oberwinter
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 6
Beschluss:
Der
Ortsbeirat unterstützt den Antrag auf Einrichtung einer mobilen Ampel nicht.
Die
Ablehnung des Antrages erfolgt mehrheitlich bei 3 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen
und ohne Enthaltung.
Protokoll:
Die
stv. Ortsvorsteherin Sabine Glaser stellt den Bürgerantrag unter Verweis auf
die nachstehende Beschlussvorlage zur Diskussion
Mit folgendem Schreiben bittet die Stadtverwaltung,
Ordnungsamt, den Ortsbeirat um eine Stellungnahme:
„Sehr geehrte Frau Linden-Berresheim,
in der Anlage erhalten Sie die Anfrage der Lebenshilfe
Kreisvereinigung Ahrweiler, die zur Zeit in der Bonner Straße 59 untergebracht
ist, mit der Bitte um Stellungnahme und Beratung im Ortsbeirat.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Karl Weber
-Ordnungsamt Remagen-“
Übersichtskarte
(vgl. Anlage)
Übersichtskarte
Antrag
der Lebenshilfe:
Auszug
aus dem Antrag der Lebenshilfe an den
Landesbetrieb Mobilität Cochem/Koblenz,
weitergeleitet mit Bitte um Stellungnahme an Stadtverwaltung
Remagen -Ordnungsamt-
Der
Antrag der Lebenshilfe wird kontrovers diskutiert.
Einerseits
besteht Verständnis für den Antrag. Für die Querung der Straße steht zwar
direkt vor der Haustür eine bauliche Querungshilfe zur Verfügung, die
Bereitschaft der Autofahrer anzuhalten sei im Allgemeinen jedoch sehr gering
ausgeprägt. Die körperlichen Einschränkungen erschweren es den Menschen
zusätzlich, die Straße selbstbewusst und in angemessenem Tempo zu queren.
Andere
wiederum sehen das Erfordernis einer mobilen Bedarfsampel nicht. Hierzu wird
einerseits auf die bestehende Ampelanlage in der Rolandsecker Ortsmitte
verwiesen. Auch werde aus dem Antrag nicht ersichtlich, warum trotz
Querungshilfe vor dem Haus nunmehr eine Ampelanlage erforderlich sei, zumal
viele der Bewohner bei ihren Wegen ohnehin in Begleitung seien.
Diskutiert
wurde auch, ob der Standort vor der Lebenshilfe der richtige sei, zumal der
Abstand zur bestehenden Anlage relativ kurz wäre. Auf den im Zusammenhang mit
der Verkehrsberuhigung auf der B9 entwickelten Vorschlag zur Einrichtung einer
Ampelanlage am Fähranleger wurde hierzu verwiesen.
Angeregt
wurde ergänzend, eine Verbesserung der Ausleuchtung der Gehwege im Bereich der
Querungshilfe zu prüfen.
Nach
eingehender Aussprache ergeht sodann folgender