Sitzung: 06.03.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 4
Vorlage: 0811/2023
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, die Straße Am
Anger (Teilbereich) in Remagen nach § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) für
Rheinland-Pfalz i.d.F. vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), in der jetzt gültigen Fassung,
für den öffentlichen Fahr- und Fußverkehr zu widmen. Die Straßenfläche liegt in
der Gemarkung Remagen, Flur 9, Flurstücke 76/11 und 76/3.
Der
beigefügte Katasterplan ist Bestandteil der Widmung.
Die
Verwaltung wird mit der Bekanntmachung der Widmung beauftragt.
Protokoll:
Der
Vorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage. Ausschussmitglied Iris Loosen
beantragt, die Entscheidung über die Widmung der Verkehrsanlage zu vertagen,
bis rechtssicher geklärt sei, ob es sich bei der geplanten Baumaßnahme um eine
Ausbau- oder Erschließungsmaßnahme handele.
Bürgermeister
Björn Ingendahl führt aus, dass die Widmung einer Verkehrsanlage kein
Herstellungsmerkmal sei. Zudem wurde Dr. Thielmann, Gemeinde- und Städtebund
Rheinland-Pfalz, gebeten, den Sachverhalt zu bewerten. Er habe zugesagt, seine
Rechtsauffassung schriftlich mitzuteilen, so der Vorsitzende.
Anschließend
stellt er den Antrag auf Vertagung zur Abstimmung. Dem Antrag wird bei 4
Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen mehrheitlich nicht zugestimmt.
Vor
abschließender Entscheidung erläutert der Leiter der Bauverwaltung, Gisbert
Bachem, auf Nachfrage durch Prof. Dr. Frank Bliss den Widmungsbereich. So werde
lediglich der Teil der Straße gewidmet, der bereits über die
Herstellungsmerkmale einer Erschließungsanlage verfügt und zudem im Eigentum
der Stadt Remagen steht.