Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 4

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, die Straße Am Anger (Teilbereich) in Remagen nach § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz i.d.F. vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), in der jetzt gültigen Fassung, für den öffentlichen Fahr- und Fußverkehr zu widmen. Die Straßenfläche liegt in der Gemarkung Remagen, Flur 9, Flurstücke 76/11 und 76/3.

 

Der beigefügte Katasterplan ist Bestandteil der Widmung.

 

Die Verwaltung wird mit der Bekanntmachung der Widmung beauftragt.

 

 


Protokoll:

 

Der Vorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage. Ausschussmitglied Iris Loosen beantragt, die Entscheidung über die Widmung der Verkehrsanlage zu vertagen, bis rechtssicher geklärt sei, ob es sich bei der geplanten Baumaßnahme um eine Ausbau- oder Erschließungsmaßnahme handele.

 

Bürgermeister Björn Ingendahl führt aus, dass die Widmung einer Verkehrsanlage kein Herstellungsmerkmal sei. Zudem wurde Dr. Thielmann, Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, gebeten, den Sachverhalt zu bewerten. Er habe zugesagt, seine Rechtsauffassung schriftlich mitzuteilen, so der Vorsitzende.

 

Anschließend stellt er den Antrag auf Vertagung zur Abstimmung. Dem Antrag wird bei 4 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen mehrheitlich nicht zugestimmt.

 

Vor abschließender Entscheidung erläutert der Leiter der Bauverwaltung, Gisbert Bachem, auf Nachfrage durch Prof. Dr. Frank Bliss den Widmungsbereich. So werde lediglich der Teil der Straße gewidmet, der bereits über die Herstellungsmerkmale einer Erschließungsanlage verfügt und zudem im Eigentum der Stadt Remagen steht.