Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 11, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat zu beschließt, die Straße Am Anger (Teilbereich) in Remagen nach § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz i.d.F. vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), in der jetzt gültigen Fassung, für den öffentlichen Fahr- und Fußverkehr zu widmen. Die Straßenfläche liegt in der Gemarkung Remagen, Flur 9, Flurstücke 76/11 und 76/3.

 

Der beigefügte Katasterplan ist Bestandteil der Widmung.

 

Die Verwaltung wird mit der Bekanntmachung der Widmung beauftragt.

 

 


Sachverhalt:

 

Vor Eintritt in die Diskussion führt der Vorsitzende aus, dass allen Ratsmitgliedern ein Schreiben eines Anliegers zugegangen sei, in welchem sie auf eine „haftungsrechtliche Problematik“ der Beschlussfassung hingewiesen wurde. Er geht daher auf die Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder, die in § 30 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz geregelt sind ein. In den Erläuterungen zu § 30 ist ausgeführt, dass ein Ratsmitglied gegenüber Dritten nicht unmittelbar haftet, weil es zum einen an entsprechenden Rechtsnormen fehlt. Zum anderen führt das Verhalten eines einzelnen Ratsmitglieds nicht zum Schaden gegenüber Dritten. Das schadensauslösende Ereignis stellt im Zweifel der Beschluss des Gemeinderats als Ganzem dar.

 

Bürgermeister Björn Ingendahl führt weiter aus, dass die versuchte Beeinflussung des Anliegers auch aus einem anderen Grund inakzeptabel sei. Alle politischen Vertreter*innen üben ein Ehrenamt aus, so der Vorsitzende. Es werde immer schwerer, Menschen für eine ehrenamtliche Tätigkeit zu gewinnen. Eine Vorgehensweise, wie die des Anliegers, erleichtere es nicht, Menschen zur Übernahme von politischer Verantwortung zu überzeugen. Er werde prüfen lassen, ob hier eine unverhältnismäßige Einflussnahme auf politische Entscheidungsträger vorliege.

 

Ratsmitglied Rolf Plewa verdeutlicht, dass aktuell über die Widmung der Straße „Am Anger“ und nicht über die Erhebung von Beiträgen zu entscheiden sei. Bürgermeister Björn Ingendahl ergänzt, dass nunmehr ein Fehler korrigiert werde, der in den 60er Jahren begangen wurde. Seinerzeit wurde es versäumt, die fertiggestellte Verkehrsanlage zu widmen, dies werde nun nachgeholt.

 

Ratsmitglied Dr. Peter Wyborny erkundigt sich nach dem Umfang der Widmung. Der von der Verwaltung vorgeschlagene Teil habe mit den Gegebenheiten vor Ort wenig gemein. Der Widmungsbereich könne aber Einfluss auf die spätere Erhebung von Beiträgen haben.

 

Bauamtsleiter Gisbert Bachem führt aus, dass es sich bei dem Teil der Straße, der nun gewidmet werden soll, um eine Verkehrsanlage handele, die alle Herstellungsmerkmale erfülle. Der weitere Verlauf der Straße „Am Anger“ erfülle diese Herstellungsmerkmale nicht, es fehle an der Entwässerungseinrichtung. Im Übrigen sei die Widmung kein Herstellungsmerkmal und könne folglich auch keine Beitragspflicht auslösen.

 

Da sich die Diskussion nun auf die Frage der Beitragsfähigkeit der Anlage beschränkt, fordert Ratsmitglied Thomas Nuhn auf, wieder zum eigentlichen Thema zurück zu kommen.

 

Ratsmitglied Iris Loosen beantragt, statt des von der Verwaltung vorgeschlagenen Teilstückes - als “symbolischen Akt” - die gesamte Verkehrsanlage zu widmen.

 

Bürgermeister Björn Ingendahl betont, dass eine Widmung zwar grundsätzlich Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungs- oder Ausbaubeiträgen sei, sie sei jedoch kein technisches Herstellungsmerkmal und gebe keine Auskunft darüber, ob eine Straße endgültig hergestellt sei. Eine unfertige Straße zu widmen, wie von Iris Loosen vorgeschlagen, sei zwar möglich, erwecke jedoch den Eindruck, es handele sich um eine fertiggestellte Straße.

 

Anschließend stellt der den weitergehenden Antrag, die Verkehrsanlage „Am Anger“ vollumfänglich zu widmen zu Abstimmung. Dem Antrag wird bei elf Ja-Stimmen, 17-Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen nicht entsprochen.