Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Bürgermeister
Björn Ingendahl verweist auf die Beschlussvorlage und auf die Vorberatung im
Haupt- und Finanzausschuss.
Der Ausschuss
empfahl dem Stadtrat in seiner Sitzung am 06.03.2023, dringliche
Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO des Stadtrates, eines
Ausschusses oder eines Beirates abweichend von Absatz 1 in mindestens einer der
beiden Zeitungen
- General-Anzeiger, Ausgabe G
3520
- Rhein-Zeitung, Ausgabe K 5916
bekanntzumachen, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1
nicht mehr möglich ist.
Zu der in der
Sitzung aufgekommenen Frage, ob die Zielsetzungen des Mobilitätskonzeptes in
der Hauptsatzung verankert werden können, teilte der Gemeinde- und Städtebund
mit: “…in der Hauptsatzung werden dauernde Aufgabenübertragungen geregelt und
die Festlegung der Ausbauart und die Beschlussfassung über die Ausbauplanung
ist auf Dauer ausgelegt, da sie vorher auch schon in der Hauptsatzung verankert
war. Die Einschränkungen aus dem beschlossenen Mobilitätskonzept kann der
eigentlich zuständige Stadtrat seinen Teilorganen „mit auf den Weg geben“.
Die Übertragung
von Aufgaben auf den Bürgermeister; Anhebung der Wertgrenze für die Vergabe von
Aufträgen betreffend, empfahl der Ausschuss mehrheitlich, diese auf 50.000 Euro
anzuheben.
Die
vorgeschlagene Änderung zur Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige wurde
einstimmig empfohlen.
Auf
Grundlage des § 25 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz ergehen folgende
Beschlüsse:
§ 1
Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst
:
Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO des
Stadtrates, eines Ausschusses oder eines Beirates werden abweichend von Absatz
1 in mindestens einer der beiden Zeitungen
- General-Anzeiger, Ausgabe G
3520
- Rhein-Zeitung, Ausgabe K 5916
bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1
nicht mehr möglich ist.
Der
Beschluss ergeht einstimmig.
§ 8 Nr. 9 wird wie folgt neu gefasst:
Aus- bzw. Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen
·
Festlegung der Ausbauart auf Grundlage des Mobilitätskonzeptes der Stadt Remagen vom 12.
Dezember 2022 in der jeweils gültigen Fassung nach vorheriger Anhörung der
Anlieger
·
Beschluss über die auf Grundlage des Mobilitätskonzeptes der Stadt Remagen vom 12.
Dezember 2022 in der jeweils gültigen Fassung erstellte Ausbauplanung
einschließlich Auswahl der Beleuchtungskörper;
Der Beschluss ergeht mehrheitlich bei vier Gegenstimmen und zwei
Enthaltungen.
Die Wertgrenze zur Übertragung von Aufgaben auf den
Bürgermeister wird:
- auf
50.000 Euro angehoben (Verwaltungsvorschlag)
Dem Vorschlag
wird bei 14 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen und einer Enthaltung nicht entsprochen.
- auf
35.000 Euro angehoben (Vorschlag der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion)
Dem Vorschlag
wird bei 26 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen nd einer Enthaltung mit der
erforderlichen Mehrheit entsprochen.
Der Antrag von
Ratsmitglied Dr. Peter Wyborny, die Wertgrenze auf 25.000 Euro anzuheben, wird
nicht mehr zur Abstimmung gebracht.
§ 18 Absatz 2 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert:
(2) Folgende
monatliche Aufwandsentschädigungen werden gewährt:
a.
Für den Wehrleiter:
Grundbetrag: 260,35 €
Zulage für 6 Einheiten: 49,89 €
Zulage
für Telefon / Internet: 23,00 €
Gesamtbetrag: 333,24
€
b.
Für den stellvertretenden Wehrleiter:
Grundbetrag: 130,18 €
Zulage für 6 Einheiten: 24,94
€
Zulage für Telefon / Internet: 11,50 €
Gesamtbetrag: 166,62
€
c.
Für den Einheitsführer der Einheit Remagen:
Grundbetrag: 148,91
€
Zulage für Telefon / Internet: 17,25 €
Gesamtbetrag: 166,16
€
d.
Für den Einheitsführer der Einheit Oberwinter und
Kripp:
Grundbetrag: 78,38 €
Zulage für Telefon / Internet: 11,50 €
Gesamtbetrag: 89,88 €
e.
Für den Einheitsführer der Einheit Rolandswerth,
Unkelbach und Oedingen:
Grundbetrag:
47,02 €
Zulage für Telefon / Internet: 9,20 €
Gesamtbetrag: 56,22 €
f.
Für den Facheinheitsführer Wasserschutz: 47,02 €
g.
Für den Gerätewart der Einheit Remagen: 111,64 €
h.
Für den Gerätewart der Einheit Oberwinter:
43,09 €
i.
Für den Gerätewart der Einheit Kripp: 56,80 €
j.
Für den Gerätewart der Einheit Rolandswerth: 35,25 €
k.
Für den Gerätewart der Einheit Unkelbach und Oedingen:
33,29 €
l.
Für den gesamtstädtischen Schlauchwart:
44,07 €
m.
Für den Gerätewart Atemschutz der Einheit Remagen:
48,97 €
n.
Für den Gerätewart Atemschutz der Einheit Oberwinter:
39,17 €
o.
Für den Gerätewart Atemschutz der Einheit Kripp 35,25
€
p.
Für den Gerätewart Atemschutz der Einheiten
Rolandswerth, Unkelbach und Oedingen: 29,38 €
q.
Für die Jugendwarte der jeweiligen Einheiten;
sowie den Leiter der Bambini-Feuerwehr: 39,41 €
r.
Für den Kleiderwart: 29,38 €
s.
Für die gesamtstädtischen Leiter Atemschutz und Leiter
Gerätewarte: 19,58 €
t.
Für den Leiter der Feuerwehreinsatzzentrale inklusive
Einsatzleitwagen: 73,45 €
u.
Für den Sachbearbeiter Einsatzberichte: 73,45 €
v.
Für den Sachbearbeiter BKS-Portal: 23,51 €
w.
Für den Leiter Führungsdienst: 68,52 €
x.
Für den Alarm- und Einsatzplaner: 88,11 €
Die ständigen Vertreter der Einheitsführer, der Jugendwarte, des Leiters
der Kinderfeuerwehr Remagen sowie des Facheinheitsführers Wasserschutz erhalten
50 % der dem Vertretenen zustehenden Aufwandsentschädigung.
Der Beschluss
ergeht einstimmig.