Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt, sich dem Vorhaben der Kreisverwaltung Ahrweiler für eine kommunale Wärmeplanung anzuschließen.

 

 


Sachverhalt:

 

Wie bereits vom Vorsitzenden zu Sitzungsbeginn erläutert, beabsichtigt die Kreisverwaltung, eine kreisweite kommunale Wärmeplanung durch einen externen Dienstleister erstellen zu lassen. Die Erstellung einer “kreisweiten kommunalen Wärmeplanung“ ist eine Maßnahme aus dem integrierten Klimaschutzkonzept des Kreises Ahrweiler, welches der Kreistag am 16.12.2022 beschlossen hat.

Durch die kommunale Wärmeplanung wird aufgezeigt welche Möglichkeiten es in dem jeweiligen Gebiet gibt, um eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu ermöglichen. Dabei werden folgende Aspekte erarbeitet:

  • Bestandsanalyse
  • Potenzialanalyse
  • Zielszenario
  • Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog

Die Ergebnisse der Untersuchung können somit als Grundlage für strategische Entscheidungen der Gemeinden dienen. Die Umsetzung der erstellten Wärmeplanung ist derzeit nicht verpflichtend.

 

Vorteile einer kreisweiten Durchführung:

  • Weniger Aufwand für die Kommunen (Antragstellung, Ausschreibung, Begleitung des Prozesses, etc.)
  • Der Kreis Ahrweiler gilt aktuell als „finanzschwach“ und erhält eine 100 % Förderung.
  • In den Randbereichen der Kommunen können Synergie-Effekte identifiziert werden (z.B. gemeinsame Projekte).
  • Die Ergebnisse sind auf kommunaler Ebene vergleichbar.
  • Solange es keine gesetzliche Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung gibt, muss das Ergebnis der Planung nicht umgesetzt werden.
  • Alle Kommunen erhalten eine Grundlage für zukünftige strategische Entscheidungen.

 

Eine Förderung können nur diejenigen Kommunen erhalten, für die es noch keine gesetzliche Verpflichtung zu einer kommunalen Wärmeplanung gibt, was derzeit in Rheinland-Pfalz der Fall ist. Aufgrund der langen Bewilligungszeiten von mindestens 5 Monaten und einer Durchführungszeit von ca. 12 Monaten sollte die Antragstellung zeitnah vorgenommen werden.

 

Für die Beantragung ist auf Ebene der Stadt eine Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen, in der erklärt wird, dass das Vorhaben bisher nicht anderweitig gefördert wird oder hierfür eine Förderung beantragt wurde.