Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt der Vertragsverlängerung mit der
Firma Grünbau bis zum Jahresende zuzustimmen. Die Auftragssumme beläuft sich
auf ca. 215.000,00 €.
Der Vorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage. Ausschussmitglied Heinz-Peter Hammer erkundigt sich, ob die Verlängerung des bestehenden Vertrages rechtlich unbedenklich sei.
Antwort der Verwaltung:
Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Vertrag, der als Rahmenvereinbarung zu sehen ist, die über drei Jahre abgeschlossen wurde. Gemäß § 4 I Satz 4 VOL Teil A darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung vier Jahre nicht überschreiten. Demnach ist eine Verlängerung um ein Jahr zulässig.