Protokoll:

Der Vorsitzende informiert, dass der Auftrag für die Untersuchung zu bestimmten Tierarten (gem. Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde aus der Unterrichtung) erteilt sei. Da hier nicht nur das Vorkommen der Tierarten als solche, sondern mögliche planbedingte Auswirkungen auf den Lebenszyklus der Tiere zu prüfen ist, werden die finalen Berichte erst zum Jahresende vorliegen können. Grundlage für die Berichte werden mehrere Kartierungen / Beobachtungen sein, die über den Zeitraum April bis Oktober hinweg durchzuführen sind.
Von der Fachbehörde gefordert wurden eine Untersuchung zu Brut- und Rastvögeln, Fledermäusen, Haselmaus und Tagfalter/Libellen, die in diesem Naturraum zuvor beobachtet wurden oder lebensraumtypisch allgemein zu erwarten sind.