Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Jahresbilanz zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme von 9.546.488,17 EUR und einem Jahresgewinn von 126.613,76 EUR festzustellen und zu genehmigen. Weiterhin möge der Stadtrat beschließen, den Jahresgewinn 2022 in Höhe von 126.613,76 EUR in die Allgemeine Rücklage einzustellen und für Investitionsmaßnahmen 2023 zu verwenden.

 

 


 

Herr Bokelmann, Dornbach GmbH, berichtet zunächst, dass dem Jahresabschluss ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Anschließend erläutert er die Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebs Wasser.

 

Das Vermögen verringerte sich um 125.000 EUR und liegt zum 31.12.2022 bei rd. 9,5 Mio. EUR. Im Wesentlichen ist dies auf den Rückgang des Anlagevermögens zurückzuführen. Die Investitionen lagen 2022 mit 349.000 EUR deutlich unter den planmäßigen Abschreibungen in Höhe von 491.000 EUR. Das Umlaufvermögen stieg geringfügig um insgesamt 17.000 EUR an.

 

Der Jahresgewinn 2021 wurde der Allgemeinen Rücklage zugeführt, was zu einer Erhöhung des Eigenkapitals führte. Die Eigenkapitalquote liegt bei 66,2 %. Die bestehenden Darlehen wurden planmäßig getilgt, eine Neuverschuldung war nicht nötig.

 

Die Umsatzerlöse sind aufgrund der gegenüber dem Vorjahr erhöhten Wasserverkaufsmenge und einer deutlich geringeren Zuführung zur Rückstellung für Kostenüberdeckung um 183.000 EUR angestiegen. Demgegenüber stehen um rd. 130.000 EUR erhöhte Aufwendungen, zum einen bedingt durch einen erhöhten Wasserbezug, zum anderen durch vermehrten Unterhaltungsaufwand. Die Konzessionsabgabe konnte im Berichtsjahr voll erwirtschaftet werden.

 

Der Jahresüberschuss liegt mit 127.000 EUR auf Vorjahresniveau.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schaumlöffel bestätigt Frau Höwer, dass die geplante Kreditaufnahme aufgrund des niedrigen Investitionsvolumens ausbleiben konnte. Außerdem möchte er wissen, warum die geplante Investitionssumme von 623.000 EUR deutlich unterschritten wurde. Frau Höwer erläutert, dass die Verfügbarkeit, insbesondere von Tiefbaufirmen, aufgrund der Flutkatastrophe auch im Jahr 2022 noch stark eingeschränkt war, so dass nicht alle vorgesehenen Maßnahmen durchgeführt werden konnten.