Beschluss:

 


Protokoll:

8.1     Zu der Frage einer Umgestaltung der Einmündungen Pferdeweg und Am Friedrichsberg in die Bundesstraße nahmen die Ortsvorsteherin und Sabine Glaser als ihre Vertreterin an einem Ortstermin mit dem LBM und Vertretern des städtischen Ordnungsamtes teil. Da der LBM die Planungen mit eigenem Personal nicht bewerkstelligen kann, wurde hierzu ein Planungsauftrag an ein Koblenzer Büro erteilt. Dieses hat zwischenzeitlich die für die Ausarbeitung der Planungen notwendigen Nachmessungen durchgeführt. Mit der Vorstellung der neuen Entwürfe wird im Spätsommer gerechnet.

8.2     Im Bereich des Pegelhäuschens sollte nach dem Beschluss des Ortsbeirates ein Wasserspender aufgestellt werden. Das Wasser- und Schifffahrtsamt hat die Erlaubnis verweigert, den Brunnen an deren Wasserleitung anzuschließen. Daher hat die Stadt einen eigenen Wasseranschluss bei der EVM beantragt. Leider hat sich die EVM bisher noch nicht zu einem möglichen Anschlusstermin geäußert und auf Anfragen der Stadt nicht reagiert. Sobald der Verwaltung neue Informationen hierzu vorliegen, wird die Ortsvorsteherin hierüber in Kenntnis gesetzt.

8.3     Bürgermeister Björn Ingendahl hatte im letzten Jahr die Oberwinterer Bürger*innen zu einer Einwohnerversammlung geladen. Ergänzend hierzu rief die Verwaltung zu Beginn des Jahres über zwei Pressemitteilungen die Bevölkerung zur schriftlichen Benennung von Problemen mit Bahnlärm auf. Die so gesammelten Informationen wurden der Bahn übergeben und werden dort noch ausgewertet. Für den Spätsommer oder Herbst ist die zweite Einwohnerversammlung geplant, in der Vertreter der Bahn auf die Fragen, Hinweise und Anregungen eingehen werden. Der genaue Termin ist noch zu vereinbaren und wird rechtzeitig bekannt gegeben.

8.4     Die Bürgerstiftung Remagen hat unlängst eine großzügige Spende erhalten, mit der sie auch Projekte und Maßnahmen in den Ortsteilen unterstützen möchte. Hierbei ist vor allen Dingen an solche Projekte und Maßnahmen gedacht, die nicht über den städtischen Haushalt oder andere Fördertöpfe finanziert werden (können). Die Mittelverwendung muss sich natürlich an den satzungsmäßigen Vorgaben der Bürgerstiftung ausrichten. Das Spektrum ist breit bemessen und umfasst Bildung und Erziehung; Jugend, Familie und Senioren; Kultur- und Denkmalpflege; Umweltschutz; Traditions- und Brauchtumspflege.

          Die Bürgerstiftung ruft die Ortsbeiräte auf, mögliche Projekte oder Maßnahmen für eine finanzielle Unterstützung vorzuschlagen.