Sitzung: 19.07.2023 Ortsbeirat Oberwinter
Beschluss:
Protokoll:
8.1 Zu der Frage einer Umgestaltung der
Einmündungen Pferdeweg und Am Friedrichsberg in die Bundesstraße nahmen die
Ortsvorsteherin und Sabine Glaser als ihre Vertreterin an einem Ortstermin mit
dem LBM und Vertretern des städtischen Ordnungsamtes teil. Da der LBM die
Planungen mit eigenem Personal nicht bewerkstelligen kann, wurde hierzu ein
Planungsauftrag an ein Koblenzer Büro erteilt. Dieses hat zwischenzeitlich die
für die Ausarbeitung der Planungen notwendigen Nachmessungen durchgeführt. Mit
der Vorstellung der neuen Entwürfe wird im Spätsommer gerechnet.
8.2 Im Bereich des Pegelhäuschens sollte nach
dem Beschluss des Ortsbeirates ein Wasserspender aufgestellt werden. Das
Wasser- und Schifffahrtsamt hat die Erlaubnis verweigert, den Brunnen an deren
Wasserleitung anzuschließen. Daher hat die Stadt einen eigenen Wasseranschluss
bei der EVM beantragt. Leider hat sich die EVM bisher noch nicht zu einem
möglichen Anschlusstermin geäußert und auf Anfragen der Stadt nicht reagiert.
Sobald der Verwaltung neue Informationen hierzu vorliegen, wird die
Ortsvorsteherin hierüber in Kenntnis gesetzt.
8.3 Bürgermeister Björn Ingendahl hatte im
letzten Jahr die Oberwinterer Bürger*innen zu einer Einwohnerversammlung
geladen. Ergänzend hierzu rief die Verwaltung zu Beginn des Jahres über zwei
Pressemitteilungen die Bevölkerung zur schriftlichen Benennung von Problemen
mit Bahnlärm auf. Die so gesammelten Informationen wurden der Bahn übergeben
und werden dort noch ausgewertet. Für den Spätsommer oder Herbst ist die zweite
Einwohnerversammlung geplant, in der Vertreter der Bahn auf die Fragen,
Hinweise und Anregungen eingehen werden. Der genaue Termin ist noch zu
vereinbaren und wird rechtzeitig bekannt gegeben.
8.4 Die Bürgerstiftung Remagen hat unlängst
eine großzügige Spende erhalten, mit der sie auch Projekte und Maßnahmen in den
Ortsteilen unterstützen möchte. Hierbei ist vor allen Dingen an solche Projekte
und Maßnahmen gedacht, die nicht über den städtischen Haushalt oder andere
Fördertöpfe finanziert werden (können). Die Mittelverwendung muss sich
natürlich an den satzungsmäßigen Vorgaben der Bürgerstiftung ausrichten. Das
Spektrum ist breit bemessen und umfasst Bildung und Erziehung; Jugend, Familie
und Senioren; Kultur- und Denkmalpflege; Umweltschutz; Traditions- und
Brauchtumspflege.
Die Bürgerstiftung ruft die
Ortsbeiräte auf, mögliche Projekte oder Maßnahmen für eine finanzielle
Unterstützung vorzuschlagen.