Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:


Protokoll:

Bürgermeister Björn Ingendahl erläutert die ausführliche Beschlussvorlage und macht hierbei noch einmal deutlich, dass sich die Verwaltung auf das Förderprogramm des Bundes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ angemeldet habe, da dort die höchste Fördersumme zu erwarten sei. Entgegen der Darstellung seitens der FDP-Fraktion seien aber ausschließlich Sanierungsmaßnahmen förderfähig. Ein Neubau werde nicht über dieses Programm bezuschusst. Über die Verteilung der Gelder aus diesem Förderprogramm entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, nicht der Bauausschuss. Leider habe lediglich eine Person aus Rheinland-Pfalz einen Sitz in diesem Ausschuss inne, so der Vorsitzende. Gleichwohl könne und müsse man jedoch selbstverständlich Mitglieder des Bundestages sensibilisieren. Er appelliert daher an die verschiedenen Fraktionen, Vertreter*innen ihrer jeweiligen Partei im Bundestag zu mobilisieren.

Die vergangenen Sitzungen haben deutlich gezeigt, dass alle zu diesem Schwimmbad stehen, führt Bürgermeister Björn Ingendahl weiter aus. Man müsse sich aber im Klaren sein, dass für die Sanierung des Bades sehr viel Geld in die Hand genommen werden müsse. In den nächsten Jahren seien neben dem Schwimmbad aber weitere Projekte, wie beispielsweise die Innenstadtentwicklung und der Neu- bzw. Anbau von Kindergärten und Grundschulen vorgesehen. Neben dem Eigenanteil an den jeweiligen Maßnahmen sei das Gesamtpaket vorzufinanzieren, da die Zuschüsse des Landes erst peu à peu über mehrere Jahre zurückfließen.

Weiter führt der Vorsitzende aus, dass der Stadtrat in seiner Sitzung am 25.09.2023 eine Interessensbekundung für die Schwimmbadsanierung abgeben müsse um deutlich zu signalisieren, dass man dieses Projekt umsetzen möchte. Zudem sei bis Ende des Jahres die Finanzierung darzulegen.

Ausschussmitglied Michael Berndt erkundigt sich, ob es tatsächlich notwendig gewesen sei, noch vor der Sommerpause über die Anträge der FDP zu entscheiden.

Der Vorsitzende führt aus, dass der Verwaltung das von der FDP zur Sprache gebrachte Förderprogramm nie benannt wurde. Man habe nur davon ausgehen können, dass es sich um das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen Sport, Jugend und Kultur“ handele, auf das sich die Verwaltung bereits beworben habe. Die Erweiterung der Machbarkeitsstudie um die vierte Variante hätte es hierfür nicht bedurft, da über dieses Bundesprogramm – wie bereits ausgeführt – nur Sanierungen gefördert werden, nicht aber die Errichtung einer völlig neuen Infrastruktur. Insofern war die Ergänzung der Machbarkeitsstudie ein Schritt, der nicht unter einer Dringlichkeit hätte behandelt werden müssen. Gleichwohl liege es an der Politik, wie mit dem Ergebnis umgegangen werde, so Bürgermeister Björn Ingendahl.

Ausschussmitglied Christine Wießmann bezieht sich auf die Frage Michael Berndts und begründet die damalige Beschlussfassung im Stadtrat ihrerseits mit der Dringlichkeit der Angelegenheit. Der Antrag auf Förderung habe bis zum 15.09.2023 gestellt werden müssen. Zudem sei ein unterstützendes Statement des Stadtrates in jedem Fall erforderlich. Jetzt müsse man abwarten, ob so eine Bewerbung Erfolg habe. Vielleicht führe auch die Flutkatastrophe und deren Folgen dazu, dass sich die Entscheidungsträger im Haushaltsausschuss für eine Förderung des Remagener Bades aussprechen. Im Übrigen rufe sie jede Fraktion auf, sich an der Arbeitsgruppe, die durch Vertreter der Hochschule und der DLRG verstärkt wird, zu beteiligen, denn das gemeinsame Ziel sei, das Schwimmbad Remagen zu erhalten.

Bürgermeister Björn Ingendahl verdeutlicht noch einmal, dass die Verwaltung den Förderantrag bereits gestellt habe, da der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss im März über die Machbarkeitsstudie beraten habe und die Verwaltung mit einer entsprechenden Einwerbung von Fördermitteln beauftragt habe. Die Dringlichkeit, die vor den Sommerferien suggeriert wurde, fokussierte sich allerdings auf einen Neubau, den dieses Förderprogramm aber explizit ausschließe.

Auch die Folgen der furchtbaren Flutkatastrophe an der Ahr habe die Verwaltung mit Vertretern des Bundesinstituts für Bau, Stadt und Raumforschung (BBSR), dies ist die nachgeordnete Behörde des Bundesbauministeriums, in dessen Verwaltung das Förderprogramm bearbeitet wird, besprochen. Remagen sei von der Flutkatastrophe nicht betroffen und würde daher nicht anders behandelt, als andere Antragsteller. Auch eine Inanspruchnahme des Wiederaufbaufonds sei aus diesem Grund völlig ausgeschlossen.

Ausschussmitglied Christina Steinhausen ruft zunächst ebenfalls alle Fraktionen auf, der Arbeitsgruppe beizutreten und hebt die fachliche Kompetenz der Vertreter der Hochschule und der DLRG hervor.

Im Übrigen widerspricht sie dem Vorsitzenden, was die Folgen der Flutkatastrophe betreffe. Die Tatsache, dass Remagen im Kreis Ahrweiler liege, werde dazu führen, dass die Bundestagsabgeordneten einen Förderantrag Remagens unterstützen werden. Zudem gehe es darum, im Kreis Ahrweiler das Schwimmen im Schulsport zu verankern. Mangels vorhandener Bäder sei dies derzeit nicht möglich. Man könne aber auch nicht erwarten, dass eine von der Flut betroffene Gemeinde dieses Problem löse. Deswegen solle man die Sanierung und die Erweiterung des Bades nun angehen. Es sei eine einmalige Gelegenheit, niemand wisse, ob es das Programm im nächsten Jahr wiedergeben wird. Das Programm sei für die Sanierung, es gebe aber eins vom Land Rheinland-Pfalz für Neubau, führt Christina Steinhausen aus. Abschließend regt sie an zu prüfen, ob es möglich sei, dieses große Projekt auf mehrere Jahre zu verteilen, so habe man jährlich die Möglichkeit, neue Projekte und Förderprogramme an Land zu ziehen.

Der Vorsitzende bittet Christina Steinhausen, das angesprochene Förderprogramm des Landes zu benennen. Nur so sei es der Verwaltung möglich, die Förderrichtlinien zu prüfen. Zudem ruft er dazu auf, die weitere Diskussion nicht in einer Arbeitsgruppe, sondern in den politischen Gremien zu führen. Die Informationen, die durch die Arbeitsgruppe erarbeitet wurden, nehme man natürlich gerne auf. Auch sei man gerne bereit, Vertreter der AG bei Bedarf einzuladen, damit deren Expertise allen Entscheidungsträgern zur Verfügung gestellt werden könne.

Ausschussmitglied Iris Loosen kritisiert den Umstand, dass das Förderprogramm, auf dessen Grundlage die Beschlussfassung durch den Stadtrat erfolgte, nicht benannt wurde. Zudem widerspricht sie der Aussage, es finde derzeit kein Schwimmunterricht in den Schulen des Kreises statt.

Bürgermeister Björn Ingendahl führt hierzu aus, dass einige Schulen aus dem Kreisgebiet, so beispielsweise die Grundschule Remagen, die IGS Remagen, das Rheingymnasium Sinzig sowie das ARE-Gymnasium aus Bad Neuenahr-Ahrweiler im Remagener Schwimmbad unterrichtet wurden. Weitere Schulen aus Sinzig und Bad Breisig nutzten die Römerthermen in Bad Breisig.

Bettina Fellmer macht deutlich, dass sie sich durch das Vorgehen der FDP betrogen fühle. Bereits der ersten Seite des Förderprogramms sei zu entnehmen, dass es sich ausschließlich auf die Sanierung beziehe. Es sei daher aus heutiger Sicht nicht nachvollziehbar, dass weitere 20.000 EUR in die Erweiterung der Machbarkeitsstudie investiert wurden.

Sabine Glaser erinnert, dass sich grundsätzlich alle für den Erhalt des Schwimmbads aussprechen. Durch die Erweiterung der Machbarkeitsstudie habe man nun Klarheit, was die Kosten betreffe. Eine Entscheidung, für welche Variante man sich ausspreche, könne zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.

Auch Jürgen Walbröl spricht sich für den Erhalt des Bades aus. Man werde aber Variante 1 favorisieren. Bei den weiteren Varianten seien die Bau- und Folgekosten zu hoch.

Der Vorsitzende bestätigt, man müsse die Betriebskosten im Auge behalten. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass sich in den nächsten Jahren die Förderlandschaft des Bundes oder des Landes ändere und es möglicherweise neue Fördertöpfe gebe, die Neubauten unterstützen. In einem solchen Fall könne man das Thema jederzeit wieder aufnehmen. Die verschiedenen Möglichkeiten und Varianten seien nun bekannt. Der erste Schritt, die Anmeldung bei dem entsprechenden Förderprogramm, sei getan. Er rege an, der Rat möge in seiner Sitzung am 25.09.2023 die Interessensbekundung aussprechen. Die Verwaltung werde in einer Beschlussvorlage einen Beschlussvorschlag formulieren, der zum Inhalt hat, welche Variante bevorzugt wird. Dies sei für den Haushalt 2024 und auch die Investitionsplanung für die Jahre 2025 ff zu berücksichtigen. Auch die mittelfristige Finanzplanung müsse seriös und vernünftig geplant werden.

Anmerkung der Verwaltung:

Nach der Sitzung teilte Christina Steinhausen den Namen des Förderprogramms des Landes mit. Es handelt sich um ein Sonderprogramm des Landes mit welchem der Neubau, der Umbau, die Erweiterung oder die Sanierung von vereinseigenen Sportanlagen gefördert werden. Antragsberechtigt sind jedoch ausschließlich Vereine.