Beschluss:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wasserpreis (Arbeits- und Grundpreis) zum 01.01.2024 gem. beigefügtem Preisblatt zu erhöhen und dies öffentlich bekannt zu machen sowie den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2024 zu beschließen und daher festzusetzen:

 

a)            Gesamtbetrag der Erträge im

                Erfolgsplan                                                                                                                 3.026.000,00 EUR

b)           Gesamtbetrag der Aufwendungen

                im Erfolgsplan                                                                                                          2.897.000,00 EUR

c)            Jahresergebnis im Erfolgsplan

                Gewinn                                                                                                                           129.000,00 EUR

d)           Gesamtbetrag der Einnahmen im           

                Vermögensplan                                                                                                       1.791.000,00 EUR

e)           Gesamtbetrag der Ausgaben im

                Vermögensplan                                                                                                       1.791.000,00 EUR

f)            Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

                ermächtigung                                                                                                                             0,00 EUR

g)            Gesamtbetrag der vorgesehenen                           

                Kreditaufnahmen                                                                                                    1.115.000,00 EUR

h)           Höchstbetrag der Kassenkredite

                (Betriebsmittelkreditermächtigung)                                                                    100.000,00 EUR

 

 

 

 


Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 enthält im Erfolgsplan alle vorhersehbaren

Aufwendungen und Erträge des Wirtschaftsjahres 2024. Insbesondere aufgrund gestiegener Strompreise und Lohnerhöhungen bleibt der Materialaufwand auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen steigen aus denselben Gründen entsprechend an.

 

Um den Mindestgewinn und die volle Konzessionsabgabe zu erreichen, ist eine Grundpreiserhöhung um 50 % sowie eine Anpassung des Arbeitspreises um 0,50 €/m³ netto auf 2,78 €/m³ netto zum 1.1.2024 notwendig. Diese Erhöhung ist im vorliegenden Wirtschaftsplan berücksichtigt.

 

Herr Dr. Bliss fragt, woher die großen Kostensteigerungen im Wasserbezug und der Verteilung kommen und warum eine Konzessionsabgabe zu erwirtschaften sei, wenn man den Mindestgewinn noch versteuern müsse.

 

Die Betriebsführung antwortet, dass die Kostensteigerungen im Wasserbezug auf die vom WTV gemeldeten Preise zurückzuführen seien. Auch hier werden die Kostensteigerungen durch erhöhte Energiekosten sowie Lohnsteigerungen begründet. Ebenso bei den Dienstleistern, die den größten Kostenfaktor im Bereich Verteilung ausmachen.

 

Konzessionsabgaben von Versorgungsbetrieben an Städte und Gemeinden seien nur dann als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die nach KAV bzw. KAE festgelegten preisrechtlichen Höchstsätze nicht überschritten werden und dem Versorgungsbetrieb nach Zahlung der Konzessionsabgabe ein handelsrechtlicher Jahresüberschuss in Höhe von 1,5 % des Sachanlagevermögens verbleibt.

 

Herr Dr. Bliss regt an, auf die Erwirtschaftung der Konzessionsabgabe zu verzichten, entsprechend keinen Gewinn zu erzielen und somit auch keine Steuern zu zahlen.

 

Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass die Konzessionsabgabe eine wesentliche Einnahmequelle der Stadt sei und ihr Wegfall den ohnehin aktuell defizitär geplanten städtischen Haushalt 2024 weiter belasten würde. Die Entscheidung über die Erhebung der Konzessionsabgaben obliege zudem dem Stadtrat.