Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 


Protokoll:

Bürgermeister Björn Ingendahl führt aus, dass für die erforderliche Erweiterung der Grundschule Oberwinter zunächst zwei Varianten erstellt wurden. Zum einen, die Errichtung eines Solitärgebäudes auf dem jetzigen Parkplatz. Zum anderen, die Aufstockung des vorhandenen, einstöckigen Gebäudeteils. Beide Varianten wurden daraufhin geprüft. Die Grobkostenschätzung ergab Mehrkosten in Höhe von rund 4 Mio. EUR für die Variante der Aufstockung. Dies sei insbesondere darauf zurückzuführen, dass der komplette Schulbetrieb ausgelagert werden müsse. Erforderlich für die temporäre Unterbringung seien 94 Container. Ein den Anforderungen entsprechendes Grundstück habe die Stadt Remagen nicht in ihrem Eigentum. Die Mehrkosten seien nicht förderfähig. Dies wurde in einem Gespräch mit Vertretern der Aufsichts- und Dienstdirektion Nord (ADD), an dem Vertreter der Verwaltung, der Schule und Elternvertretung teilnahmen, bestätigt.

 

 

Anhand der Planunterlagen erläutert der Vorsitzende die geplanten Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen (s. Anlage). Das Solitärgebäude könne im laufenden Schulbetrieb errichtet werden. Zwar seien bauliche Eingriffe in das bestehende Gebäude erforderlich, diese sollen jedoch ganz überwiegend während der Ferien erfolgen. Andreas Köpping erkundigt sich, ob es nach der Errichtung des Solitärgebäudes noch weitere Erweiterungsflächen gebe, was Bauamtsleiter Gisbert Bachem verneint.

 

Dr. Pascal Becker führt aus, dass die jeweiligen Grobkostenschätzungen nicht vergleichbar seien. So wurde beispielsweise nicht berücksichtigt, dass für die Errichtung des Solitärgebäudes das Soccerfeld verlegt werden müsse. Auch die Folgekosten blieben unberücksichtigt. Vergleichbare Bauvorhaben, wie die Errichtung einer behindertengerechten Toilette wurden in beiden Varianten mit unterschiedlichen Kosten angegeben. Des Weiteren fehle eine Alternative, was die Folgen der Errichtung des Solitärgebäudes betreffe. Was sei geplant, wenn auch hier eine Auslagerung erforderlich werde. Abschließend weist er darauf hin, dass das Pädagogische Landesinstitut frühzeitig in die Planung einzubeziehen sei, damit die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes sichergestellt werde.

 

Bürgermeister Björn Ingendahl entgegnet, dass sich das pädagogische Konzept auch an den örtlichen Gegebenheiten orientieren müsse. Das sich der Umbau eines Schulgebäudes ausschließlich am pädagogischem Konzept der Schule orientiere, sei nicht Gegenstand der neuen Schulbaurichtlinie. Natürlich sei man bemüht, das Konzept weitestgehend umzusetzen, es gebe jedoch gewisse Restriktionen, denen man sich beugen müsse. Dies sei zum einen das Bestandsgebäude und zum anderen das vorhandene Grundstück. Nicht zu vergessen seien die finanziellen Restriktionen, welchen die Kommunen unterliegen. Es könne nicht mittels Richtlinie vorgeschrieben werden, was umzusetzen sei, wenn entsprechende finanzielle Mittel durch das Land nicht zur Verfügung gestellt werden, so der Vorsitzende. Im Übrigen sei die neue Richtlinie noch nicht in Kraft getreten. Eine Kontaktaufnahme zum Pädagogischen Landesinstitut werde jedoch frühestmöglich erfolgen. Bürgermeister Björn Ingendahl macht aber noch einmal deutlich, dass es nicht das Ansinnen der Stadt sei, ein Gebäude herzustellen, welches für die Schule nicht nutzbar sei.

 

Sollten die erforderlichen Umbauarbeiten am bestehenden Gebäude nicht während der Ferien abgeschlossen werden, so müssen diese auch während der Schulzeit fortgeführt werden. Die Eingriffe in den Schulablauf sollen dabei so gering wie möglich gehalten werden. Eine Auslagerung, auch nur für wenige Monate, sei finanziell nicht leistbar. Vergleichbare Umbauarbeiten, wie beispielsweise an der Grundschule Kripp, haben jedoch gezeigt, dass man in der Lage sei, schnell auf gewisse Situationen zu reagieren, so der Vorsitzende. Doris Rheindorf bestätigt, dass die Anbauarbeiten in Kripp während des Schulbetriebes in erträglichem Umfang erfolgt seien.

 

Bauamtsleiter Gisbert Bachem widerspricht dem Vorwurf, die Kostenschätzung für die Umbaumaßnahmen im Bestand und das Solitärgebäude enthalte nicht alle Kosten. In den Bruttokosten seien rund 103.000 EUR für die Außenanlagen (Verlegung des Bolzplatzes) unter der Position „Sonstiges“ enthalten. Diese Arbeiten werden nach Fertigstellung des Solitärgebäudes und der Umbaumaßnahmen vom Bauamt vorbereitet und ausgeschrieben. Somit enthalte die Gesamtkostenschätzung entsprechend der DIN 276 Kosten für die Kostengruppen 300, 400, 500 und 700. Die Kostengruppen 100 und 200 für die Herrichtung des Grundstückes und der Erschließung fallen nur in Form der notwendigen Hausanschlüsse an, da das Grundstück im städtischen Eigentum befindlich sei und eine Erschließung gegeben sei. Die Errichtung einer behindertengerechten Toilette sei von dem Architekturbüro mit Netto 40.000 EUR geschätzt worden. Bei der Kostenschätzung für die Aufstockung wurden ca. 10.000 EUR weniger angesetzt, weil nur die Fläche mit dem allgemeinen BKI (Baukostenindex von 1.840 EUR) multipliziert wurde. Insgesamt seien die Kostenschätzungen vergleichbar und für eine Entscheidung über die Varianten ausreichend.