Sitzung: 20.11.2023 Werkausschuss
Beschluss:
Protokoll:
- Welche Größenordnung wurde bei der im
Juni/Juli 2023 erfolgten Anmeldung des zukünftigen Bedarfs angegeben (in
EW-Wert)?
Der zukünftige Bedarf der Kläranlage wurde
mit 174.000 EW angegeben.
- Wie unterscheidet sich diese Zahl von der gegenwärtigen
Größenordnung (EW-Wert)?
Die gegenwärtige Größenordnung beträgt
115.000 EW-Werte.
- Wie begründet sich ggf. der Unterschied
(z.B. aus erwarteten Einwohner- und / oder Gewerbezuwachs oder -minderung)?
Die alte Kläranlage hatte die Kapazitätsgrenze bereits
überschritten. Außerdem wurden die Planungen der Kommunen hinsichtlich Neubau-
oder Gewerbegebieten berücksichtigt. An dieser Stelle sei auf die Niederschrift
der Werkausschuss-Sitzung vom 9. Oktober 2023, TOP 2, verwiesen.