Beschluss:

 


Protokoll:

- Welche Größenordnung wurde bei der im Juni/Juli 2023 erfolgten Anmeldung des zukünftigen Bedarfs angegeben (in EW-Wert)?

 

Der zukünftige Bedarf der Kläranlage wurde mit 174.000 EW angegeben.

 

- Wie unterscheidet sich diese Zahl von der gegenwärtigen Größenordnung (EW-Wert)?

 

Die gegenwärtige Größenordnung beträgt 115.000 EW-Werte.

 

- Wie begründet sich ggf. der Unterschied (z.B. aus erwarteten Einwohner- und / oder Gewerbezuwachs oder -minderung)?

 

Die alte Kläranlage hatte die Kapazitätsgrenze bereits überschritten. Außerdem wurden die Planungen der Kommunen hinsichtlich Neubau- oder Gewerbegebieten berücksichtigt. An dieser Stelle sei auf die Niederschrift der Werkausschuss-Sitzung vom 9. Oktober 2023, TOP 2, verwiesen.