Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die zweite Satzung zur Änderung der
Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Stadt Remagen vom
19.12.1990 zu erlassen. Des Weiteren empfiehlt er dem Stadtrat die Satzung der
Stadt Remagen über die Reinigung öffentlicher Straßen und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren – Gebührensatzung Straßenreinigung – zu erlassen.
Die Einteilung der
Straßen erfolgt in drei Kategorien. Die Straßen und Bereiche der
Reinigungsgruppe 3 werden dreimal wöchentlich gereinigt. Sie umfasst die
Straßen und Bereiche:
- Hochplateau in der Bahnhofstraße
- Josefstraße
- Marktstraße (Bereich Fußgängerzone)
- Bachstraße
- Drususplatz
- Rheinpromenade (von Haus-Nummer 38 bis Fährgasse)
- Neipengasse
- An der Stadtmauer (Verbindung von Josefstraße bis Marktstraße)
Die Straßen und der
Reinigungsgruppen 1 und 2 sollen einmal wöchentlich gereinigt werden.
Nach einem Jahr soll
eine Evaluierung erfolgen.
Der Vorsitzende erläutert die Beschlussvorlage.
In der anschließenden Diskussion äußern einige Ausschussmitglieder Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Reinigungsintervalle.
Ausschussmitglied Wilfried Humpert beantragt, eine dritte Reinigungsgruppe zu bilden, die dreimal wöchentlich gereinigt wird. Dieser Reinigungsgruppe 3 sollen folgende Bereiche bzw. Straßen zugeordnet werden:
- Hochplateau in der Bahnhofstraße
- Josefstraße
- Marktstraße (Bereich Fußgängerzone)
- Bachstraße
- Drususplatz
- Rheinpromenade (von Haus-Nummer 38 bis Fährgasse)
- Neipengasse
- An der Stadtmauer (Verbindung von Josefstraße bis Marktstraße)
Die Reinigung sollte montags, donnerstags und samstags erfolgen.