Sitzung: 12.03.2024 Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
Vorlage: 1033/2024
Der Vorsitzende
begrüßt neben den Ortsbeiratsmitgliedern aus Remagen auch Herrn Fassbender
(Fassbender Weber Ingenieure) und Herrn Dumont (Ingenieurbüro Reitz und
Partner), die die Machbarkeitsstudie sodann vorstellen.
Bei dem untersuchten
Bereich handele es sich um eine Hauptverkehrsachse, die sich in drei Abschnitte
einteilen lässt. So gebe es einen urbanen Bereich in Richtung Innenstadt, einen
Bereich mit stark frequentierten zentralen Einrichtungen (Schulen und Märkte)
sowie einen Bereich mit großflächigen Arealen (Sportplatz, Schwimmbad,
Fachhochschul-Campus) in Richtung Kripp.
Die Verkehrszählung
habe ergeben, dass die Verkehrsmengen eher im mittleren Bereich liegen und der
Straßenzug unterhalb der Belastungsgrenze liege.
Die durch die Machbarkeitsstudie
erarbeiteten Ziele seien die Berücksichtigung sämtlicher Verkehrsarten
(Fußgänger, motorisierter Individualverkehr, öffentlicher Personennahverkehr
sowie Fahrradverkehr), ein attraktives, urbanes Erscheinungsbild, der lokale
Klimaschutz (Kühl- und Schatteneffekte durch Straßenbäume), Verkehrssicherheit,
insbesondere an Querungen sowie eine verbesserte Orientierung und
Wendemöglichkeiten.
Zur Umsetzung dieser Ziele werden eine
abschnittsweise Gliederung des Straßenverlaufs mit Mittel- bzw. Querungsinseln,
eine bedarfsgerechte Parkierung, die Schaffung eines Kreisverkehrs im Übergang
Alte Straße und Goethestraße als Orientierungs- und Drehpunkt sowie die Führung
des Radverkehrs als „dualer Radweg“ und abschnittsweise (südlich Schwimmbad) als
von der Fahrbahn getrennter Radweg empfohlen.
Erschwert bzw.
teilweise blockiert werde der Planungsspielraum durch die vorhandene Verteilung
der bestehenden Versorgungsleitungen.
Ortbeiratsmitglied
Beate Reich erkundigt sich, ob auch Unfallstatistiken in die Studie mit
eingeflossen seien.
Gisbert Bachem
erklärt, dass das bisher nicht geschehen sei, im weiteren Prozess aber
berücksichtigt werde.
Frank Bliss fragt, ob
die Ausbaugeschichte der Straßen bekannt sei, da es hier in der Vergangenheit
teilweise Probleme gegeben habe.
Gisbert Bachem führt
aus, dass dies nicht Teil der Machbarkeitsstudie war. Ein entsprechendes
Bodengutachten mit Probebohrungen folge jedoch im weiteren Verfahren.
Christine Wießmann
schlägt vor, die Alte Straße teilweise (zwischen Marktstraße und Alter Fuhrweg)
als Einbahnstraße auszuweisen.
Der Vorsitzende
erklärt, dass hierzu Überlegungen stattgefunden haben, diese jedoch verworfen
werden mussten, da keine adäquate Ruckführung in diesem Bereich möglich sei,
was zu Problemen insbesondere mit dem ÖPNV führen würde.
Christine Wießmann
macht darauf aufmerksam, dass der derzeitige Gehweg und somit auch für die
spätere Umsetzung nötige Flächen teilweise in privatem Eigentum liegen.
Außerdem möchte sie wissen wie viele der bisherigen Parkplätze erhalten
bleiben.
Gisbert Bachem
erläutert, dass die Eigentumsverhältnisse bekannt seien. Derzeit gebe es noch
keine rechtliche Grundlage, um an die Flächen zu gelangen. Daher müsse man
entweder mit den jeweiligen Eigentümern verhandeln oder gewisse Engpässe in
Kauf nehmen.
Herr Fassbender führt
aus, dass es in der jetzigen Phase noch nicht möglich sei die Anzahl der
Parkplätze im Detail zu nennen. Dies sei auch nicht Priorität der
Machbarkeitsstudie gewesen.
Ortsbeiratsmitglied
Beate Reich fragt, was mit der Ampel im Bereich der Grundschule geplant sei.
Herr Fassbender
antwortet, dass eine Ampel bei beiden Varianten der Planung eigentlich nicht
notwendig sei. Grundsätzlich biete eine Ampel jedoch nochmal mehr Sicherheit.
Dies müsse, je nach Ausbauvariante, in der weiteren Planung geprüft werden.
Frank Bliss und
Ortsbeiratsmitglied Tim Schäfer befürchten, dass ein dualer Radweg nicht mehr
Sicherheit für die Fahrradfahrer bringt, vor allem auch deshalb, da eine
Einhaltung des notwendigen Abstandes beim Überholen der Fahrradfahrer kaum
möglich sei.
Herr Fassbender
erklärt, dass die Flächen nun einmal begrenzt seien. Darüber hinaus müsse man
sich auch an die geltenden Regelwerke halten. Ohne eine solche Markierung
müssten Fahrradfahrer gemäß der StVO auch die Straße benutzen.
Iris Loosen fragt, ob
statt des Kreisels auch ein Shared-Space mit Wendemöglichkeit für Fahrzeuge
denkbar sei.
Herr Fassbender
bestätigt dies. Zur Sicherheit der „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer könnten
hier dann Poller installiert werden.
Iris Loosen fragt
weiter, ob es möglich sei, die optischen Markierungen für die Fahrradfahrer
hervorzuheben und zu verbreitern, sodass der Eindruck entstehen würde, dass die
Fahrradfahrer Vorrecht vor dem motorisierten Verkehr haben. Solche Beispiele
gebe es in den Niederlanden.
Herr Fassbender
befürchtet, dass so etwas mit dem geltenden deutschen Regelwerk nicht vereinbar
wäre.
Der Vorsitzende
bemängelt, dass es entgegen des Koalitionsvertrages der aktuellen
Bundesregierung immer noch erhebliche Einschränkungen in der Straßenraumplanung
für Kommunen gebe.
Ortsbeiratsmitglied
Martin Dinkelbach schlägt vor, die Bushaltestellen so anzuordnen, dass ein
haltender Bus die Fahrbahn blockiert und so zur Verkehrsberuhigung beiträgt.
Fußgänger sowie Fahrradfahrer seien von dieser Blockade nicht betroffen.
Hierfür gebe es Beispiele u.a. in Bonn.
Der Vorsitzende
erklärt, dass man die Bushaltestellen ohnehin anpacken werde. Diese Idee könne
mit in die Überlegungen einbezogen werden.
Jürgen Walbröl merkt
an, dass der Schwerlastverkehr, der hauptsächlich zu den Märkten und von da aus
wieder stadtauswärts fahre, den Kreisel nicht als Wendemöglichkeit bräuchte.
Simon Keelan bewertet
die Machbarkeitsstudie als sehr positiv, da sie auch als Denkanstoß für viele
Themen diene und bedankt sich bei den Ingenieuren.
Der Vorsitzende
erläutert abschließend, dass als nächster Schritt eine europaweite
Ausschreibung zur Objektplanung anstehe, in der der Input aus der
Machbarkeitsstudie sowie die heutigen Wortmeldungen berücksichtigt werden.
Der Ortsbeirat
erkundigt sich zur Finanzierung der Maßnahme.
Der Vorsitzende
erklärt, dass diese nach dem System des wiederkehrenden Ausbaubeitrags erfolgen
werde. Das heißt, dass die beitragsfähigen Kosten entsprechend der Satzung
zwischen der Stadt (32 %) und der Abrechnungseinheit Remagen (68 %) aufgeteilt
werden. Er ergänzt, dass das Thema Befangenheit bei späteren Beschlüssen beim
wiederkehrenden Beitrag kein Problem darstelle. Dies habe man bereits rechtlich
geprüft.