Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt, der gemeinsamen Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände
und der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Rheinland-Pfalz (AGARP) zu
folgen und bestimmt den 10.11.2024 zum Wahltag.
Protokoll:
Nach § 4 Abs. 1 der Satzung über die Einrichtung eines
Beirats für Migration und Integration vom 31.08.2009, in der jetzt gültigen
Fassung, legt der Stadtrat den Wahltag fest. Erfolgt eine gemeinsame Empfehlung
der kommunalen Spitzenverbände und der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte
Rheinland-Pfalz (AGARP) für einen landeseinheitlichen Wahltag, so soll nach § 4
Abs. 2 der Satzung dieser Wahltag bestimmt werden. Eine solche einheitliche
Empfehlung gibt es für den 10.11.2024, weshalb dieser Tag zum Wahltag bestimmt
werden soll.