Beschluss: Zurückverweisung an den Ausschuss

Beschluss:


Protokoll:

Bürgermeister Björn Ingendahl führt in die Thematik ein. In der Sitzung vom 07.11.2023 habe der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss (BVUA) entsprechend beschlossen, ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) für Windkraft in Remagen für den Bereich „Goldgrube“ durchzuführen und im BVUA vom 12.12.2023 Kriterien für das Verfahren festgelegt. Die Energieagentur Rheinland-Pfalz steht für das IBV beratend zur Seite.

Insgesamt haben sich beim IBV zur Windkraft bis zum Stichtag 31.05.2024 sieben Projektentwickler bei der Stadt Remagen beworben. Davon wurden drei Anbieter, welche die vorgegebenen Kriterien erfüllen konnten und aussagekräftige Angebotsunterlagen eingereicht haben, ausgewählt, um in die nächste Runde des IBVs einzusteigen.

In der zweiten Runde wurden alle Anbieter gebeten, Ihr Angebot nochmals mit vorgegebenen Indikatoren:

-       Windgeschwindigkeit: 6,2 m/s

-       Anzahl an Windkraftanlage: 3 Anlagen

-       Ertragsmengen mit zwei Szenarien: 13.000.000 kWh und 18.000.000 kWh

zu aktualisieren, um die Angebote vergleichbarer zu machen.

Die Angebote stellen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine festgelegte Planung der Windkraftanlagen dar, sondern zeigen eine Möglichkeit auf, welche die aktuellen Erkenntnisse einfließen lässt.

Im nächsten Schritt soll ein Projektierer ausgewählt werden, mit welchem die Stadt Remagen in den weiteren Prozess einsteigt. Das heißt, die genaue Standortplanung zu erarbeiten und eine Bürger-Info-Veranstaltung abzuhalten. Am Ende des Prozesses steht die finale Entscheidung des Stadtrates, mit dem Projektierer in den Genehmigungsprozess einzusteigen.

Bürgermeister Björn Ingendahl begrüßt die Vertreter der Teams Juwi, Prokon und BayWa r.e., die nun ihre Angebote detailliert vorstellen (die Präsentationen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt).

Nachdem alle Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet wurden, bedankt sich der Vorsitzende und verabschiedet die Vertreter der Projektierer. Die weitere Diskussion werde im nichtöffentlichen Teil geführt.