Beschluss:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2025 zu beschließen und daher festzusetzen:
a) Gesamtbetrag der Erträge im
Erfolgsplan 4.144.000 EUR
b) Gesamtbetrag der Aufwendungen
im Erfolgsplan 4.206.000 EUR
c) Jahresergebnis im Erfolgsplan
Verlust 62.000 EUR
d) Gesamtbetrag der Einnahmen im
Vermögensplan 3.914.000 EUR
e) Gesamtbetrag der Ausgaben im
Vermögensplan 3.914.000 EUR
f) Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigung 0 EUR
g) Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen 1.864.000 EUR
h) Höchstbetrag der Kassenkredite
(Betriebsmittelkreditermächtigung) 400.000 EUR
Der Werkausschuss empfiehlt, der Stadtrat möge die Vorausleistungen für 2025 wie folgt beschließen:
Schmutzwassergebühr 2,65
EUR/m³
Wiederkehrender Beitrag 0,65
EUR/m²
Fäkalschlammgebühr 30,00
EUR/m³
Abwasserabgabe 17,90
EUR/Person
Einmalige Beiträge
Schmutzwasseranteil 1,39
EUR/m²
Oberflächenwasseranteil 3,73
EUR/m²
Protokoll:
Die Wirtschaftspläne 2025 – Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung - wurden von der Betriebsführerin in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Sinzig aufgestellt, die ab 01.01.2025 mit deren Umsetzung betraut sind.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2025 enthält im Erfolgsplan alle vorhersehbaren Aufwendungen und Erträge des Wirtschaftsjahres 2025. Durch den Wechsel in der Betriebsführung von der Energieversorgung Mittelrhein AG (evm) auf die Stadtwerke Sinzig zum 01.01.2025 ergeben sich gegenüber den Vorjahren lediglich leichte Änderungen in der Kostenstruktur. Der vermeintliche Rückgang bei den Betriebsführungskosten wird insbesondere mit dem Anstieg der Verwaltungskosten oder dem Ausweis der Stromkosten kompensiert, die bei evm in der Pauschale enthalten waren. Aufgrund des anhaltend hohen Preisniveaus gehen wir von Aufwendungen auf dem Niveau des Vorjahres aus.
Aus dem vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplanes 2025 ergibt sich, unter der Prämisse, die Vorausleistung der Schmutzwassergebühr auf 2,65 EUR/m³ festzulegen, ein Jahresverlust von 62.000 EUR. Auf Basis der aktuellen Hochrechnung gehen wir von einem Gewinnvortrag zum 31.12.2024 von 314.000 EUR aus. Der Verlust könnte demnach auf neue Rechnung vorgetragen werden. Im Zuge der Hochrechnung 2025 kann eine Anpassung der Vorausleistungen der Schmutzwassergebühr für das Jahr 2025 vorgenommen werden, das derzeit ausgewiesene Jahresergebnis ist demnach steuerbar.
Aus dem Zahlenwerk
ergibt sich folgender
