Beschluss:


Protokoll:

Ortsvorsteher Axel Blumenstein erläutert die bei der jährlichen Zusammenkunft mit Verwaltungsspitze, Beigeordnete, Kämmerei und allen Ortsvorstehern dargelegten Aspekte zur angespannten Haushaltslage.

Hier wurde dargelegt, dass aufgrund der angespannten Finanzlage kaum freiwillige Maßnahmen realisierbar seien und somit insbesondere Maßnahmen der Mittelanmeldungen der Ortsbeiräte kaum berücksichtigt werden konnten.

Für den Ortsteil Kripp ergibt sich somit Folgendes:

Friedhof:

Noch im laufenden Jahr wurden im Bereich vor der Friedhofskapelle (2 Bänke) sowie in der Nähe des Rasengrabfeldes (1 Bank) Bänke aufgestellt und ein entsprechender Unterbau errichtet. Die entsprechenden Arbeiten sind bereits abgeschlossen.

Eine zentrale Gedenk- und Begegnungsstätte wurde hingegen seitens der Stadt gänzlich abgelehnt, da derartige Wünsche in allen Ortsteilen bestünden und die finanziellen Aufwendungen nicht darstellbar seien.

Aufwertung Hanggrundstück Wasserturm, Platzgestaltung:

Nach Ausführungen und teilweise emotional dargelegten Aspekten des Ortsvorstehers konnte die Verwaltungsspitze dieses Projekt zusätzlich in den Haushalt aufnehmen. Somit wird dieser Teilbereich unseres Gesamtkonzepts mit Platzgestaltung, wassergebundener Decke, Wald-Hollywoodschaukel, Bank und Mülleimer in 2025 dankenswerter Weise doch realisiert werden können.

Folgende Maßnahmen konnten im Ergebnis keine Berücksichtigung finden:

·         Sukzessive Umgestaltung Spielplatz Batterieweg

·         Fahrradabstellboxen Rheinufer

·         Sonnensegel für die Spielplätze „Lange Fuhr“

·         LED-Schriftzug „KRIPP“; Solarbetrieb

·         Maxischaukel Rheinufer Kripp

·         Reckstange für den Bouleplatz

Die weitere Umgestaltung des Spielplatzes Batterieweg wurde u. a. nicht aufgenommen, weil dieses Grundstück lediglich von der Kirche gepachtet ist und die Kirche derzeit die Bebaubarkeit des Grundstücks prüft. Somit steht der Standort möglicherweise generell in Frage.

Die Fahrradabstellboxen am Rheinufer konnten u. a. nicht berücksichtigt werden, weil der Hersteller darlegte, dass die Schließtechnik für ein Hochwassergebiet nicht geeignet sei und im Überschwemmungsfalle zerstört werden würde.

Der Ortsbeirat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.