Beschluss:
Der
Werkausschuss schlägt dem Stadtrat folgenden Beschluss vor:
Die
Verwaltungen von Sinzig und Remagen werden gemeinsam mit der Kommunalberatung
Rheinland-Pfalz beauftragt, die vorbereitenden Maßnahmen zur Gründung einer
gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts im Bereich der Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung unter den folgenden Rahmenbedingungen einzuleiten:
·
Vollständige
Übertragung der Aufgaben auf die AöR.
·
Einführung
eines einheitlichen Entgeltsystems unter Beibehaltung getrennter Entgelte für
Sinzig und Remagen (perspektivische Zusammenführung).
·
Erstellung
einer Anstaltssatzung sowie Vereinheitlichung weiterer Satzungen, Dienst- und
Betriebsanweisungen.
·
Erstellung
einer Analyse gemäß § 92 GemO zur Vorlage bei der Kommunalaufsicht.
·
Vorbereitungen
zur Einführung des TV-V.
Sachverhalt:
Seit dem 01.01.2025 übernehmen
die Stadtwerke Sinzig die technische und kaufmännische Betriebsführung der
Stadtwerke Remagen. Die Aufgaben der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
wurden durch eine Zweckvereinbarung vom 27.08.2024 von der Stadt Remagen auf
die Stadt Sinzig übertragen. Diese Übertragung ist zunächst bis zum 31.12.2025
vorgesehen und dient als Übergangslösung.
Das Ziel ist die Schaffung
einer gemeinsamen Organisationseinheit der Städte Sinzig und Remagen im Bereich
der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Zur Untersuchung möglicher
Konstellationen wurde die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH beauftragt. Die
Ergebnisse der Untersuchung liegen inzwischen vor und wurden den
Werkausschüssen beider Städte am 19.03.2025 in einer gemeinsamen,
nichtöffentlichen Informationsveranstaltung im Rathaus Sinzig vorgestellt. Die
vollständige Organisationsuntersuchung ist der Sitzungsvorlage erneut
beigefügt.
Die Kommunalberatung empfiehlt
die Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) mit
vollständiger Übertragung der Aufgaben der Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung auf die AöR. Zudem wird die Einführung eines einheitlichen
Entgeltsystems unter Beibehaltung getrennter Entgelte für Sinzig und Remagen ab
dem 01.01.2026 vorgeschlagen (mit perspektivischer Zusammenführung). Um die
Attraktivität am Arbeitsmarkt zu steigern und Mitarbeiter langfristig zu
binden, wird außerdem die Einführung des Tarifvertrags für Versorgungsbetriebe
(TV-V) ausdrücklich empfohlen.
Die Bürgermeister
von Sinzig und Remagen sowie die Werkleitung unterstützen diese Vorschläge.
Auch die Kommunalberatung hält den Zieltermin 01.01.2026 für realistisch.
Ohne weiteren
Beratungsbedarf ergeht folgender
