Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, den Jerusalemweg, inklusive Parkplatz und der Verlängerung, nach § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz i.d.F. vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), in der jetzt gültigen Fassung, für den öffentlichen Fahr- und Fußverkehr zu widmen. Die Fläche liegt in der Gemarkung Remagen, Flur 15, Flurstücke 570/6 (teilweise) und 584/10.

Der beigefügte Katasterplan ist Bestandteil der Widmung.

Die Verwaltung wird mit der Bekanntmachung der Widmung beauftragt.


Sachverhalt:

Im Zuge einer privaten Erschließung ist der Jerusalemweg um einige Meter verlängert worden. Dabei ist aufgefallen, dass der Jerusalemweg wie auch der Parkplatz an der Ecke zur Birresdorfer Straße noch nicht gewidmet ist bzw. keine Unterlagen über eine Widmung vorliegen. Die Widmung soll nun, inklusive Parkplatz und der Verlängerung, nachgeholt werden.

Es ergeht folgender