Christine Wießmann erkundigt sich nach dem Grundstück Bonner Straße 59.

Peter Günther führt aus, dass das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans 34.06 „Rheinufer Rolandseck“ liege, der eine Bebauung mit nicht mehr als zwei Vollgeschossen zulässt. Aus Gründen des Hochwasserschutzes dürfe allenfalls ein überflutbares Garagengeschoss als zusätzliches Vollgeschoss entstehen. Eine Baugenehmigung für den Neubau eines Wohnhauses wurde bislang nicht beantragt. Im letzten Jahr wurde lediglich ein Bauvorbescheid erteilt, der sich jedoch nicht auf die Geschossigkeit oder die zulässige Gebäudehöhe bezog.