Sitzung: 13.05.2025 Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
Christine Wießmann
erkundigt sich nach dem Grundstück Bonner Straße 59.
Peter Günther führt
aus, dass das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans 34.06 „Rheinufer
Rolandseck“ liege, der eine Bebauung mit nicht mehr als zwei Vollgeschossen zulässt.
Aus Gründen des Hochwasserschutzes dürfe allenfalls ein überflutbares
Garagengeschoss als zusätzliches Vollgeschoss entstehen. Eine Baugenehmigung
für den Neubau eines Wohnhauses wurde bislang nicht beantragt. Im letzten Jahr
wurde lediglich ein Bauvorbescheid erteilt, der sich jedoch nicht auf die
Geschossigkeit oder die zulässige Gebäudehöhe bezog.
