Sitzung: 16.06.2025 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltung: 0, Sonderinteressen: 0
Vorlage: 0217/2025
Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die offene Summe der beiden
Teilmaßnahmen „Lastenfahrräder für Remagener Bürger*innen“ und „Pflanzen und
Bäume für Remagener Bürger*innen“, in Höhe von 10.000 EUR in die Förderung von Balkonkraftwerken
umzuwidmen.
Sachverhalt:
Im Jahr 2024 wurden der Stadt Remagen aus dem Landesprogramm „Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)” Fördermittel in Höhe von 510.000 EUR bewilligt. Die Förderung erfolgte mit einer Förderquote von 100 %.
Vor dem Förderantrag hatte der Stadtrat neun verschiedene Teilmaßnahmen zur Umsetzung beschlossen, darunter zwei eigene städtische Förderprogramme zur direkten Unterstützung der Remagener Bürger*innen. Dies sind die Förderprogramme „Lastenfahrräder für Remagener Bürger*innen“ und „Pflanzen und Bäume für Remagener Bürger*innen“ in Höhe von jeweils 10.000 EUR im Jahr 2024.
Die bereitgestellten Haushaltsmittel der beiden Teilmaßnahmen wurden im Jahr 2024 nicht vollständig ausgeschöpft. Aufgrund dessen stehen im Jahr 2025 die restlichen entsprechenden, nicht abgerufenen Gelder in Höhe von insgesamt 10.000 EUR zur Verfügung. Diese müssen im laufenden Jahr 2025 verwendet werden, um eine Rückzahlung an das Land zu vermeiden.
Die Stadtverwaltung stellt eine sehr hohe Nachfrage der Bürger*innen im Bereich der dezentralen Energieerzeugung fest – insbesondere im Hinblick auf steckerfertige Photovoltaikanlagen („Balkonkraftwerke“).
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die verbliebenen Fördermittel in eine neue Teilmaßnahme zur Förderung von Balkonkraftwerken umzuschichten. Dabei ist vorgesehen, dass Anschaffungen rückwirkend ab dem 01.01.2025 förderfähig sind, da bereits unterjährig eine hohe Nachfrage bestand.
Ausschussmitglied
Wolfgang Seidler weist darauf hin, dass es mehrere Fördermöglichkeiten für
Balkonkraftwerke gebe und rät, eine Überförderung auszuschließen.
Bürgermeister Björn
Ingendahl regt daher an, die Richtlinie unter Punkt 6 um einen Passus zu
ergänzen, der eine Förderung über 100 % ausschließe. Zudem sollten
Antragsteller einen Nachweis über weitere, in Anspruch genommene, Fördermittel
vorlegen.
