Beschluss:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat für die Jahresabrechnung 2025 folgende Abwassergebühren und Beiträge zu beschließen und diese öffentlich bekannt zu machen:
Schmutzwassergebühr 2,80 EUR/m³
Wiederkehrender Beitrag 0,65 EUR/m²
Fäkalschlammgebühr 30,00 EUR/m³
Abwasserabgabe 17,90 EUR/Person
Einmalige Beiträge
Schmutzwasseranteil 1,39 EUR/m²
Oberflächenwasseranteil 3,73
EUR/m²
Sachverhalt:
Im
Rahmen der laufenden Berichterstattung über die wirtschaftliche und
organisatorische Entwicklung des kommunalen Eigenbetriebs wird dem
Werkausschuss ein Zwischenbericht für das laufende Wirtschaftsjahr vorgelegt.
Ziel ist es, dem Gremium einen transparenten Überblick über die bisherigen
Maßnahmen, die aktuelle Ertrags- und Aufwandslage sowie über etwaige
Abweichungen gegenüber der Wirtschaftsplanung zu geben.
Der
Bericht dient zugleich als Grundlage für die weitere strategische und finanzielle
Steuerung des Betriebs und ermöglicht eine frühzeitige Bewertung notwendiger
Anpassungen. Die Vorlage berücksichtigt die relevanten Kennzahlen gemäß § 21
EigAnVO sowie die Vorgaben der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) und
orientiert sich an den Grundsätzen ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung.
Weiter
wurden mit der Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2025 die vorläufigen
Vorausleistungen für die Abwassergebühren festgesetzt. Auf Basis des
Zwischenberichts für das Abwasserwerk erfolgt die finale Festsetzung der
Abwassergebühren für 2025.
Die
Ertrags- und Aufwandslage im Abwasserwerk zeigt ein Defizit gegenüber dem im
Wirtschaftsplan 2025 ausgewiesenen Jahresergebnis. Dies ist hauptsächlich auf
eine Nachzahlung zum Ausgleich des Verrechnungskontos der EVM im Rahmen der
Abwicklung der bisherigen Betriebsführung sowie auf die Gebührensenkung
aufgrund des Zwischenberichts 2024 zurückzuführen.
Vor
diesem Hintergrund wird seitens der Werkleitung eine Gebührenanpassung um 15
Cent, auf 2,80 EUR vorgeschlagen.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die in den Wirtschaftsplänen
dargestellten Verwaltungskostenbeteiligungen- und Erstattungen aus der
Betriebsführung derzeit auf Annahmen und Erfahrungen aus der Betriebsführung
der EVM beruhen. Die tatsächliche Kostenverteilung kann aufgrund weniger
verifizierter Parameter variieren und wird sich im Rahmen der nächsten
Jahresabschlüsse präzisieren.
Ohne weiteren
Beratungsbedarf ergeht folgender
