Beschluss:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat für die Jahresabrechnung 2025 folgende Abwassergebühren und Beiträge zu beschließen und diese öffentlich bekannt zu machen:

Schmutzwassergebühr                    2,80 EUR/m³

Wiederkehrender Beitrag                 0,65 EUR/m²

Fäkalschlammgebühr                     30,00 EUR/m³

Abwasserabgabe                             17,90 EUR/Person

Einmalige Beiträge

Schmutzwasseranteil         1,39 EUR/m²

Oberflächenwasseranteil             3,73 EUR/m²


Sachverhalt:

Im Rahmen der laufenden Berichterstattung über die wirtschaftliche und organisatorische Entwicklung des kommunalen Eigenbetriebs wird dem Werkausschuss ein Zwischenbericht für das laufende Wirtschaftsjahr vorgelegt. Ziel ist es, dem Gremium einen transparenten Überblick über die bisherigen Maßnahmen, die aktuelle Ertrags- und Aufwandslage sowie über etwaige Abweichungen gegenüber der Wirtschaftsplanung zu geben.

Der Bericht dient zugleich als Grundlage für die weitere strategische und finanzielle Steuerung des Betriebs und ermöglicht eine frühzeitige Bewertung notwendiger Anpassungen. Die Vorlage berücksichtigt die relevanten Kennzahlen gemäß § 21 EigAnVO sowie die Vorgaben der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) und orientiert sich an den Grundsätzen ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung.

Weiter wurden mit der Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2025 die vorläufigen Vorausleistungen für die Abwassergebühren festgesetzt. Auf Basis des Zwischenberichts für das Abwasserwerk erfolgt die finale Festsetzung der Abwassergebühren für 2025.

Die Ertrags- und Aufwandslage im Abwasserwerk zeigt ein Defizit gegenüber dem im Wirtschaftsplan 2025 ausgewiesenen Jahresergebnis. Dies ist hauptsächlich auf eine Nachzahlung zum Ausgleich des Verrechnungskontos der EVM im Rahmen der Abwicklung der bisherigen Betriebsführung sowie auf die Gebührensenkung aufgrund des Zwischenberichts 2024 zurückzuführen.

Vor diesem Hintergrund wird seitens der Werkleitung eine Gebührenanpassung um 15 Cent, auf 2,80 EUR vorgeschlagen.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die in den Wirtschaftsplänen dargestellten Verwaltungskostenbeteiligungen- und Erstattungen aus der Betriebsführung derzeit auf Annahmen und Erfahrungen aus der Betriebsführung der EVM beruhen. Die tatsächliche Kostenverteilung kann aufgrund weniger verifizierter Parameter variieren und wird sich im Rahmen der nächsten Jahresabschlüsse präzisieren.

Ohne weiteren Beratungsbedarf ergeht folgender