Beschluss: mehrfach beschlossen

Beschlüsse:

 

Zu Ziff. 1 (Gemeinde- und Städtebund):

 

Ausschussmitglied Langen spricht sich gegen eine weitere Mitgliedschaft aus, da es in der Vergangenheit Fälle von schwerwiegenden Falschinformationen des Gemeinde- und Städtebundes gab. Die Summe des zu zahlenden Beitrags sollte im Bedarfsfall besser für die Einschaltung von Fachleuten verwandt werden.

 

Auf Anfrage teilt Herr Krämer mit, dass der Verband etwa 300 bis 400 Seminare jährlich anbietet, die von den Bediensteten gut angenommen werden.

 

Gegen 1 Nein-Stimme und 1 Stimmenthaltung beschließt der Haupt- und Finanzausschuss mehrheitlich, die Mitgliedschaft beizubehalten.

 

Ausschussmitglied Kreienmeier hat an der Beratung und Beschlussfassung wegen Sonderinteresse gemäß § 22 GemO nicht teilgenommen.

 

Zu Ziff. 2 (Kommunaler Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz e.V. - KAV):

 

Herr Krämer teilt auf Anfrage mit, dass der KAV die Tarifverhandlungen im Sinne der Kommune führt, bei Einstellungen und Kündigungen berät und für die Stadt Remagen vor einigen Jahren die Stellenbewertungen durchgeführt hat.

 

Bei 3 Stimmenthaltungen wird einstimmig beschlossen, die Mitgliedschaft im KAV aufrecht zu erhalten.

 

Zu Ziff. 3 (Bund deutscher Schiedsmänner – BDS):

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei 3 Stimmenthaltungen einstimmig, die Mitgliedschaft beizubehalten.

 

Zu Ziff. 4 (Landesverband der Standesbeamten):

 

Der Ausschuss beschließt bei 3 Stimmenthaltungen einstimmig, Mitglied in diesem Verband zu bleiben.

 

Zu Ziff. 5 (Fachverband der Kassenverwalter):

 

Auch in diesem Verband soll die Mitgliedschaft beibehalten werden, wie der Ausschuss bei 3 Stimmenthaltungen einstimmig beschließt.

 

Wie der Vorsitzende ergänzend mitteilt, ist am Tage der Sitzung noch die Mitgliedsbeitragsrechnung der Hochwassernotgemeinschaft eingegangen. Der Beitrag beläuft sich auf rd. 407,00 € und errechnet sich aus der Anzahl der Einwohner x 0,025 €. Im September 1990 haben sich die Gemeinden, Städte und Bürgerinitiativen zur Hochwassernotgemeinschaft Mittelrhein zusammengeschlossen. Remagen ist seit der Gründung Mitglied in der HNG. Nach den Hochwassern 1993 und 1995 haben sich auch Gemeinden und Städte am Niederrhein angeschlossen. So entstand die jetzige Hochwassernotgemeinschaft Rhein e.V. Die HNG versteht sich als Solidargemeinschaft und vertritt die Interessen der Rheinanlieger. Hauptziel ist der Hochwasserschutz. Ein Austritt aus dem Verein wäre insbesondere für die Ortsteile Kripp und Oberwinter sehr nachteilig.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei 1 Stimmenthaltung einstimmig, die Mitgliedschaft beizubehalten.


Protokoll:

Der Vorsitzende bezieht sich auf die Beschlussvorlage, begründet die einzelnen Mitgliedschaften und bittet um Freigabe der Haushaltsmittel, um die vorliegenden Mitgliedsbeitragsrechnungen begleichen zu können.

 

Es ergehen im einzelnen folgende