Beschluss: mehrfach beschlossen

Beschluss:

 


Protokoll:

a) Rheinhöhenweg

Der Vorsitzende las aus einem an ihn gerichteten Brief. Darin wird beantragte, den Rheinhöhenweg gegenüber den einmündenden Straßen grundsätzlich vorfahrtsberechtigt auszuschildern. Diesem Antrag vermochte sich der Ortsbeirat nach eingehender Diskussion nicht anzuschließen. Vielmehr wurde die Auffassung vertreten, dass mit einer Bevorrechtigung des Rheinhöhenweges mit einer Steigerung der gefahrenen Geschwindigkeiten zu rechnen wäre. Bereits heute würde sich kaum einer der Autofahrer an die vorgegebene Beschilderung „Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ halten. Aus diesem Grund wurden zwei Alternativen vorgeschlagen, mit denen die besonders unübersichtlichen Einmündungen des Hainbuchenweges sowie des Heideweges ausgestattet werden sollen.

 

Der Ortsbeirat stimmte nach eingehender Beratung wie folgt ab:

 

- 3 Stimmen für die Anbringung des Verkehrszeichens 102 ( ) mit der Bedeutung

„Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts“,

- 5 Stimmen für das Auftragen einer einfachen Fahrbahnmarkierung in Form eines

Haltebalkens;

- 3 Enthaltungen.

 

Damit erging mehrheitlich der

 

Beschluss

Im Bereich der Einmündungen des Hainbuchenweges und des Heideweges ist mittels einfacher Fahrbahnmarkierung in Form eines Haltebalkens auf die Einmündung hinzuweisen.

 

Zu dem weiteren Vorschlag des Bürgers, an der Einmündung der K41 auf die B9 in Richtung Remagen eine Einfädelspur vorzusehen, fasste der Ortsbeirat folgenden

 

Beschluss

Dem Antrag wird nicht stattgegeben. Auf die bisherigen Beratungen wird verwiesen.

 

Der Beschluss erging einstimmig.

 

b) Im Ellig

In Höhe des Hauses Im Ellig 6 steht in Fahrtrichtung Rheinhöhe das Gefahrenschild (StVO Zeichen 101) mit dem Zusatz „Unzureichendes Lichtraumprofil“. Nach Informationen des Ortsvorstehers ist diese Beschilderung mit dem zurückliegenden Ausbau der Straße überflüssig geworden.

 

Nach kurzer Diskussion trifft der Ortsbeirat folgenden

 

Beschluss

Das Gefahrenschild mit dem Zusatzschild ist zu entfernen.

 

Der Beschluss erging einstimmig.