Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 2

Beschluss:

Der Werkausschuss beschloss bei zwei Enthaltungen, den Ingenieurvertrag für die Sanierung der rechten Wasserkammer des Hochbehälters „Fuchsloch“ mit der EVM zu einer Gesamtsumme von 7.999,28 EUR netto (9.519,14 EUR brutto) abzuschließen.

 


Protokoll:

Herr Dr. Bliss fragt nach, warum die Ing.-Leistungen zu Top 2.1 – 2.4 alle an die EVM vergeben werden sollen.

Herr Stumpf erläuterte, dass die Sanierung sowie der Rückbau der Altanlagen, wie in der Zusammenstellung aus 2005 dargestellt, die Ing.-Leistungen für das Wasserwerk durch die EVM ausgeführt werden. Dieses wurde im Ausschuss 2006 besprochen.

Herr van Bebber fragt nach, ob es vergaberechtlich keine Probleme gibt, wenn der Betriebsführer auch die Ing.-Leistungen erbringt, da die Ausführung und Kontrolle in einem Haus erfolgt.

Die Betriebsführerin erläuterte, dass es hier keine vergaberechtlichen Probleme gibt.

Herr Langen stellte entsprechend der Vorlage fest, dass bei der Ermittlung des Ingenieurhonorars keine Nebenkosten aufgeführt sind, sowie, dass die anrechenbaren Kosten von 70.000,-- Euro nur eine vorläufige Kostenschätzung darstellt.

Er bittet bei Abrechnung der Maßnahme die Kosten für die Ing.-Leistungen dem Ausschuss vorzulegen.

Die Betriebsführerin erläuterte, dass für die Sanierung der rechten Wasserkammer keine Nebenkosten anfallen und berechnet werden.

Die endgültige Kostenrechnung wird nach Abschluss der Maßnahme dem Ausschuss vorgelegt.