Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

„Der Ortsbeirat von Unkelbach verurteilt die nicht genehmigte Umzäunung des Dungkopf“ durch den neuen Eigentümer, Frank Asbeck, aufs Schärfste.

Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass die Zaunanlage an dieser Stelle entfernt werden muss.

Dem Antrag wurde vom Ortsbeirat einstimmig stattgegeben.

 


Protokoll:

Der OV erhielt am 24.2.2010 die Mitteilung, dass Herr Asbeck einen Bereich des “Dungkopf“ einzäunen lässt. Am 25.02.2010 nahm der OV die Baumaßnahme in Augenschein. Zu diesem Zeitpunkt waren die beiden Zugangstore, die den Zutritt zum Dungkopf verhindern sollen, noch nicht in die Zaunanlage integriert. Am 26.02 2010 setzte sich der OV mit dem zuständigen Bauamtsleiter der Stadt Remagen, Herrn Bachem, in Verbindung und vereinbarte einen gemeinsamen Besichtigungstermin.

An dem Besichtigungstermin am 08.03.2010 nahm außer den vor genannten Herren auch der Vertreter der Kreisverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Herr Stark, teil.

Nach eingehender Begutachtung der Baumaßnahme verfügte die  Kreisverwaltung einen sofortigen Baustopp.

Grundlage für den Baustopp ist unter anderem ein Plangenehmigungs-Bescheid aus dem Jahr 1999, der an den damaligen Eigentümer des Steinbruchs, der Basalt AG in Linz, erging.

Dieser Plangenehmigungsbescheid war bisher weder dem OV noch dem Ortsbeirat bekannt.

Die schriftliche Information zum Plangenehmigungsbescheid erhielt der Ortsbeirat während der Ortsbeiratssitzung vom OV. Der Verfasser des damaligen Gutachtens  war Herr Langen Landschaftsplaner und Unkelbacher Stadtratsmitglied.

Zu wesentlichen Punkten des Plangenehmigungsbescheides bezog Herr Langen wie folgt Stellung:

 

In den Jahren 1998 – 2000 wurde durch die Basalt AG auf Veranlassung der Kreisverwaltung Ahrweiler ein Verfahren zur Genehmigung des (nach Einstellung des Pumpenbetriebs) sich einstellenden Lohkopfsees nach WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und LWG (Landeswassergesetz) durchgeführt.

 

Weiter wurde in dem benannten Zeitraum auf Betreiben und Antrag der BAG ein Verfahren zur Genehmigung von Abbauerweiterungen im Bereich unmittelbar nördlich des Lohkopfsees gem. § 25 LWG betrieben. In diesem Zusammenhang wurde die vorhandene steile Abbauwand östlich des Lohkopfes nach Norden um etwa 100 m verlängert, es stellte sich so ein zweiter kleiner See neben dem größeren Lohkopfgewässer ein.

 

Durch Beteiligung des Landesamtes für Geologie und Bergbau wurde festgestellt, dass die vorhandene und die entstehende Abbauwand standsicher wären; zum Schutz vor Absturzgefahren wurde jedoch bestimmt, dass der oberhalb der vorhandenen Lohkopf-Steilwand bereits vorhandene kleine Zaun (2 Stacheldrähte) um ca. 120 m in Richtung Norden zu verlängern wäre.

 

Auf der Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen wurde die Gewässerfläche selbst wie später auch die Abbauerweiterung durch die Kreisverwaltung Ahrweiler mit Auflagen (u.a. zur Herstellung des 120 m langen räumlich genau verorteten Zaunes - 15 m Abstand zur Abbruchkante und zur Begrünung der Uferzonen der Abbaugewässer) genehmigt.

 

Fazit:

Ein (nicht genehmigungsfähiger) Zaun außerhalb des unmittelbaren Antragsbereiches wurde zu keiner Zeit beantragt oder gar genehmigt.

 

Der Plangenehmigungsbescheid der Kreisverwaltung Ahrweiler aus 1999 hat keinesfalls die Errichtung der nun durch Asbeck gebauten kilometerlangen Zaunanlage (teils hunderte Meter von der Abbruchkante entfernt) zum Inhalt. Vielmehr beschränkt sich diese Genehmigung - auf der Basis der eingereichten Antragsunterlagen (!) - auf die Erweiterung der an der Südostwand des Lohkopfes vorhandenen einfachen Zaunanlage (ein Draht), und zwar in einer Länge von 120 m und einem Abstand von 15 m zum Steinbruchrand.

 

Der Zaun ist mit dem geltenden Schutzbestimmungen des Landschaftsschutzgebietes „Rhein-Ahr-Eifel“ unvereinbar.

 

Aufgrund dieser Erkenntnisse beantragte das Ortsbeiratsmitglied Udo Müller, einen Beschluss gegen die Umzäunung des „Dungkopf“ zu fassen.