Protokoll:

Die Fraktion Wählergruppe Remagen stellt mit Schreiben vom 01.03.2010 nachstehende Anträge:

 

„1. Antrag auf Tagesordnung zur Stadtratssitzung am 15.03.2010

 

      „Ungenehmigte bauliche Aktivitäten im Außenbereich des Forstbetriebes

      Asbeck/Calmuth-Tal“

 

2. Antrag auf Verfügung eines behördlichen Baustopp für die ungenehmigte
    Einzäunung des „Dungkopfs“ in der Gemarkung Unkelbach

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Georgi,

 

hiermit beantragt die Fraktion WählerGruppe Remagen die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Ungenehmigte bauliche Aktivitäten im Außenbereich des Forstbetriebes Asbeck/Calmuth-Tal“ auf die Tagesordnung der 5. öffentlichen Stadtratssitzung am 15.03.2010.

 

Nach Kenntnis der WGR aus einem Ortstermin auf Jagdschloss Calmuth im Mai 2009 plant der Eigentümer die Anlage verschiedener Wildgatter, so zum Beispiel für Muffelwild im Bereich des Steinbruchs Dungkopf. Auch im Calmuth-Tal sollen nach Angaben des Eigentümers ein Rotwildgatter und ein Damwildgatter entstehen. Ferner wurden Überlegungen für bauliche Anlagen im Bereich der zwischenzeitlich abgerissen kleinen Gebäude der Film-Union dargestellt.

 

Aus Anlass des bereits als „Schwarzbau“ entstandenen ungenehmigten Hallenbaus im Calmuth-Tal sowie des weiteren der ungenehmigten Waldsperrung durch Aufstellen einer Zaunanlage am „Dungkopf“ soll der Stadtrat nunmehr in die Genehmigung der Planungen des Forstbetriebes Asbeck/Calmuth-Tal entsprechend der baurechtlichen Vorschriften einbezogen werden und seinerseits städtische Ziele der Flächennutzung hier im Außenbereich festlegen bzw. beschließen.

 

Zum Antrag auf Baustopp verweisen wir darauf, dass zurzeit durch die ungenehmigte Errichtung einer Zaunanlage zur vollständigen Waldsperrung Gefahr im Verzuge besteht. Zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung und Rechtmäßigkeit ist es deshalb dringend geboten, dass den baulichen Maßnahmen mit ordnungsbehördlichen Mitteln sofort Einhalt geboten wird.

 

Nur der guten Ordnung halber möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der Bescheid der Kreisverwaltung Ahrweiler vom 04.01.1999 (Az.: 63-660-01-50) an die damalige Eigentümerin Rheinische Provinzial-Basalt und Lavawerke GmbH in Sinzig nicht geeignet ist, als Genehmigungsgrundlage für die Errichtung der Zaunanlage herangezogen zu werden.

 

Die Auflagen und Bedingungen der Ziffern 4 bis 6 des Bescheides geben keine Legitimation für eine geschlossene Einzäunung (Waldsperrung). Sie schreiben lediglich eine Absicherung des Grubenbereichs in einem Abstand von 15 Meter zur bestehenden Hangkante vor. Zum Vergleich verweisen wir hierzu auch auf die landschaftsverträglichen Sicherungen an den zahlreichen Steinbrüche im benachbarten Naturschutzgebiet Siebengebirge.

 

Der Zutritt zum ehemaligen Steinbruch ist lt. o.g. Bescheid dagegen nur durch aufzustellende Verbotsschilder, aber nicht durch Einzäunung zu sichern! Die Qualität der Absperrung muss dabei lediglich sicherstellen, dass auch bei Dunkelheit niemand durch eigenes Verschulden abstürzen bzw. an Gefahrenstellen gelangen kann.

 

Im Übrigen würden nicht nur derartig massive bauliche Zaunanlagen nach der geltenden Landschaftsschutzverordnung auch einer Genehmigung (Befreiung von den Verboten der Verordnung) bedürfen.

 

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass nach unserer Kenntnis in Unkelbach in unmittelbarer Nachbarschaft der Antrag für die Errichtung eines Wildgeheges durch eine andere Privatperson behördlicherseits auf großen Widerstand gestoßen ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Ute Kreienmeier

 

Anlage: Bescheid vom 04.01.2010“

 

Herr Bachem schildert den aktuellen Sachstand und teilt mit, dass Herr Asbeck Bauanträge für nachstehende drei Aktivitäten vorgelegt hat:

 

-         Sanierung des Dachstuhls auf dem Ökonomiegebäude

-         Errichtung einer forstwirtschaftlichen Halle

-         Anbau bzw. Aufstockung eines bestehenden Gebäudes als Wohnraum für einen Gärtner und zur Unterbringung einer zentralen Heizungsanlage

 

Was die Zaunanlage auf dem Dungkopf betrifft, ist sie Anfang März ohne Genehmigung errichtet worden. Die Kreisverwaltung Ahrweiler, die unverzüglich eingeschaltet wurde, hat eine Ortsbesichtigung vorgenommen und einen sofortigen Baustopp angeordnet. Herr Asbeck wurde aufgefordert, hierfür ebenfalls einen Bauantrag vorzulegen, aus dem die Bauabsicht erkenntlich ist. Die Bauanträge werden, sobald sie der Stadt vorliegen, zur Beratung an den Ortsbeirat Remagen gegeben. Anschließend soll der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss über das Ergebnis unterrichtet werden.

 

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Kreienmeier teilt Herr Bachem mit, dass auch für Toranlage an der Einfahrt zum Gebäude keine Baugenehmigung vorliege. Auch in diesem Fall werde die Kreisverwaltung tätig. Gleiches gilt für die Versperrung des Wanderweges durch die errichtete Zaunanlage.

 

Ratsmitglied Keelan möchte wissen, ob die Naturschutzbehörde eingeschaltet wurde. Herr Bachem entgegnet, dass die Kreisverwaltung die Vorschriften des Naturschutzes in ihre Prüfungen einbeziehen wird.

 

Abschließend wird festgehalten, dass die Bauanträge des Herrn Asbeck – soweit sie der Verwaltung bereits vorliegen – dem Ortsbeirat Remagen am 17.03.2010 zur Beratung vorgelegt werden. Der Fachausschuss wird in seiner nächsten Sitzung über den Sachstand informiert.