Die Ausschussmitglieder kritisieren die Form der Beschlussvorlagen zu den Auftragsvergaben. Hier fehlen Informationen, so dass es grundsätzlich nicht möglich ist, eine gewissenhafte Beschlussfassung vorzunehmen. Die Verwaltung wird daher gebeten, in Zukunft wieder auf die herkömmliche Form der Beschlussvorlage zurück zu kommen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Mit der Beschlussvorlage für die Sportanlage Grundschule Remagen ist die Prüfung und Auswertung der Angebote gemäß § 16 VOB des beauftragten Planers nicht versandt worden. Insofern erhalten zukünftig alle Ausschussmitglieder eine vollständige Vorlage mit der Benennung der beteiligten Firmen. Bei den geprüften Angebotssummen wird jedoch nur der Mindestbieter benannt.