Protokoll:
Herr
Langen merkte an, dass sein Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes
bezüglich der RÜB´s in Unkelbach nicht vom Vorsitzenden abgewiesen wurde,
sondern von Herrn Krämer.
Herr
Krämer widersprach diesem. Der Vorsitzende der Sitzung vom 28.01.2010, Erster
Beigeordneter Bergmann, bestätigte die Ablehnung des Antrages, er habe sich die
Aussage von Herrn Krämer zu Eigen gemacht.
Da
die Aussage von Herrn Krämer korrekt war, habe er dieser auch nicht
widersprochen.
Herr
Langen wird dieser Vorgehensweise einer rechtlichen Prüfung unterziehen.
Mit
den Änderungen/Erläuterungen wurde die Niederschrift bei drei Enthaltungen
angenommen.
Herr
Willeke merkte zu der Niederschrift unter Top 2.5 an, dass nicht die gesamte
Straßenoberfläche erneuert werden sollte, sondern nur ca. 20 m².
Herr
Krämer gab zur Kenntnis, dass es nach Rücksprache mit der Feuerwehr, Herr
Zimmermann, keinen dringenden Handlungsbedarf gibt, den in der Parkbucht
Mainzer Straße 47 – 51 befindlichen Hydranten, mit dem geschätzten
Kostenaufwand von ca. 2.300,00 Euro, umzusetzen. Die genannte Parkbucht wurde
durch Kenntlichmachung des Bauhofs mit der Kennzeichnung „Parkverbot“
umfunktioniert.
Nachtrag
zur Beantwortung der von Herrn Langen zur Auftragsvergabe RÜB „In der
Mühlenwiese“ gestellten Fragen:
1.
Wie viele Angebote sind
eingegangen und mit welchen Kostenvolumen
schließen sie jeweils ab ?
Sieben Angebote sind eingegangen mit Angebotssummen
von
797.771,23 Euro bis 1.047.827,38 Euro.
2.
Hat die Verwaltung die
Angebote überprüft und zu welchem Ergebnis ist sie gekommen ?
Die
Überprüfung wurde durch das Ing.-Büro und der Betriebsführerin vorgenommen.
3.
Aus welchem Grund hat
die Verwaltung welchen Bieter ausgeschlossen ?
Siehe
hierzu Niederschrift Stadtratsitzung vom 17.12.2009 Top 3 (Anlage).
4.
Sind die Angebote
darüber hinaus von der Vergabestelle der ADD geprüft worden, wenn ja mit
welchem Ergebnis ?
Siehe
hierzu Niederschrift Stadtratsitzung vom 17.12.2009 Top 3 (Anlage).
5.
Wer hat die an den
Werkausschuss versandte Beschlussvorlage erstellt, geprüft und zum Versand
freigegeben ?
Die
Betriebsführerin.
6.
Wer überprüft die
vergaberechtliche Unbedenklichkeit und die Vollständigkeit von
Vergabevorschlägen der Ing.-Büros und übernimmt in laufenden Bauaufgaben der
Stadtwerke, die Bauherrenfunktion ?
Die Energieversorgung Mittelrhein GmbH als Betriebsführerin der Stadtwerke, gemäß Betriebsführungsvertrag § 2 Nr. 6.