Sitzung: 15.04.2010 Werkausschuss
Protokoll:
Herr
Olef bittet zu prüfen, ob bei der Baumaßnahme „Wiesenstraße“ nicht nur der
durch den Kanal in Anspruch genommene Straßenbereich von ca. 360 m², sondern
die gesamte Straße, ca. 860 m², eine neue Schwarzdecke erhält.
Das
zuständige Ing.-Büro Porz hat die Mehrkosten mit ca. 10.000,00 Euro beziffert.
Herr
Langen ist der Auffassung, dass die Erneuerung der gesamten Schwarzdecke
eventuell günstiger ist als die Wiederherstellung der Aufbruchstellen
(Anschneiden; TOK Band usw.).
Der
Niederschrift wird als Anlage die Kalkulation der Mehrkosten, durch das
Ing.-Büro, beigelegt.
Herr
Stumpf erläuterte, dass die Kostentragung durch das Abwasserwerk nicht rechtens
ist.
Herr
Olef prüft kurzfristig mit den Anliegern der Wiesenstraße, ob alle bereit sind,
sich an den Kosten pro Grundstück zu beteiligen.
Da
die Schwarzdeckenarbeiten für die 16. Kalenderwoche eingeplant war, wurden
diese Arbeiten um ca. 1 – 2 Wochen verschoben. Das Ergebnis der
Anliegerbefragung sollte abgewartet werden.
Herr
Willeke sprach die Hydrantenfettung an.
Die
Betriebsführerin führt die Hydrantenwartung gemäß technischem Regelwerk DVGW W
392 alle vier Jahre durch. Nächste Wartung ist in 2010.
Nach
einem Gespräch mit der Feuerwehr, Herr Zimmermann, hat dieser nach Prüfung der
Sachlage mitgeteilt, dass die Hydrantenfettung nicht von allen Wehren
durchgeführt werden kann. Im Stadtteil Kripp werden die Hydranten bei einer
jährlichen Feuerwehrübung begangen und gefettet.
Die
aufgetretenen Mängel an den Hydranten werden der Betriebsführerin, von den
entsprechenden Wehrleitern, mitgeteilt. Herr Zimmermann unterweist
diesbezüglich nochmals die Wehrleiter und hat dieser Vorgehensweise zugestimmt.
Herr
Willeke sprach die Mitarbeiternachfolge von Herrn Linden an. Die Stadt hat hier
einen neuen Mitarbeiter eingestellt, der vorher bei den Stadtwerken Sinzig
beschäftigt war. Da die Mitarbeiter an die EVM abgestellt werden, läge
eventuell ein Leiharbeitsverhältnis vor.
Herr
Stumpf erläuterte, dass bei der Übernahme der Betriebsführung ab 2001 dies
abgeklärt wurde. Die Gestellung der Mitarbeiter fällt nicht unter das
Leiharbeitergesetz, da die vier Beschäftigten keine Leiharbeiter sind.
Herr
Willeke fragte nach, ob es seitens des Eigentümers des VDK-Heimes über die neue
Zufahrt und des Eigentumserwerbs neueste Erkenntnisse gibt.
Der
Vorsitzende erläuterte, dass es hier in den nächsten Wochen
Abstimmungsgespräche geben soll. Zurzeit gibt es keine neuen Anfragen oder
Erkenntnisse.
Herr
Willeke fragte nach, warum bei dem Eigentümer Kümpel, Marienhöhe Rolandswerth,
der Wasserzähler nicht aus dem schlecht zugänglichen Schacht, in die Garage
versetzt worden ist.
Die
Betriebsführerin erläuterte, dass mit Herrn Kümpel seinerzeit eine Übereinkunft
getroffen wurde, dass nachdem freier Zugang in dem Zählerschacht zu dem Zähler
geschaffen worden ist, kein weiterer Handlungsbedarf besteht. Dies war für den
Kunden die wirtschaftlichste Lösung, da dieser das Umsetzen des Zählers hätte
bezahlen müssen.
Herr
Langen berichtete, dass in der Straße „Alter Fuhrweg“ – Höhe Altenheim – sich
ein Eigentümer Schneider gemeldet und mitgeteilt hat, dass nach
Straßenwiederherstellung sich eine Senke im Straßenbereich befindet. Er bittet
um Prüfung des Sachverhaltes durch das Abwasserwerk (Bauvorhaben).
Am
Tag nach der Sitzung wurde das Ing.-Büro Porz hierauf von der Betriebsführerin
angesprochen. Seitens der Baumaßnahme durch das Abwasserwerk gibt es hier bei
der Abnahme keine Mängel bei der Straßenquerung. Der Vorfall sei Herrn Porz
bekannt. Es hat bereits Messungen bezüglich der Straßenhöhen vor Ort gegeben.
Die Ergebnisse liegen dem Bauamt der Stadt vor. Mängel gibt es hier nach
Auffassung des Ing.-Büros nicht.
Herr
Langen bittet bezüglich der Ingenieurkostenabrechnung des Ing.-Büros Porz für
den Randkanal, die Schlussrechnung/Endabrechnung dem Ausschuss in der
Niederschrift beizulegen.
Wie
in der Niederschrift zur 17. nichtöffentlichen Sitzung vom 01.12.2008 unter Top
5 aufgeführt, hat das Ing.-Büro Porz dem Abwasserwerk die Kostenersparnis von
17.091,84 € brutto gutgeschrieben.