Protokoll:

Herr Olef bittet zu prüfen, ob bei der Baumaßnahme „Wiesenstraße“ nicht nur der durch den Kanal in Anspruch genommene Straßenbereich von ca. 360 m², sondern die gesamte Straße, ca. 860 m², eine neue Schwarzdecke erhält.

Das zuständige Ing.-Büro Porz hat die Mehrkosten mit ca. 10.000,00 Euro beziffert.

 

Herr Langen ist der Auffassung, dass die Erneuerung der gesamten Schwarzdecke eventuell günstiger ist als die Wiederherstellung der Aufbruchstellen (Anschneiden; TOK Band usw.).

Der Niederschrift wird als Anlage die Kalkulation der Mehrkosten, durch das Ing.-Büro, beigelegt.

Herr Stumpf erläuterte, dass die Kostentragung durch das Abwasserwerk nicht rechtens ist.

Herr Olef prüft kurzfristig mit den Anliegern der Wiesenstraße, ob alle bereit sind, sich an den Kosten pro Grundstück zu beteiligen.

Da die Schwarzdeckenarbeiten für die 16. Kalenderwoche eingeplant war, wurden diese Arbeiten um ca. 1 – 2 Wochen verschoben. Das Ergebnis der Anliegerbefragung sollte abgewartet werden.

 

Herr Willeke sprach die Hydrantenfettung an.

Die Betriebsführerin führt die Hydrantenwartung gemäß technischem Regelwerk DVGW W 392 alle vier Jahre durch. Nächste Wartung ist in 2010.

Nach einem Gespräch mit der Feuerwehr, Herr Zimmermann, hat dieser nach Prüfung der Sachlage mitgeteilt, dass die Hydrantenfettung nicht von allen Wehren durchgeführt werden kann. Im Stadtteil Kripp werden die Hydranten bei einer jährlichen Feuerwehrübung begangen und gefettet.

Die aufgetretenen Mängel an den Hydranten werden der Betriebsführerin, von den entsprechenden Wehrleitern, mitgeteilt. Herr Zimmermann unterweist diesbezüglich nochmals die Wehrleiter und hat dieser Vorgehensweise zugestimmt.

 

Herr Willeke sprach die Mitarbeiternachfolge von Herrn Linden an. Die Stadt hat hier einen neuen Mitarbeiter eingestellt, der vorher bei den Stadtwerken Sinzig beschäftigt war. Da die Mitarbeiter an die EVM abgestellt werden, läge eventuell ein Leiharbeitsverhältnis vor.

 

Herr Stumpf erläuterte, dass bei der Übernahme der Betriebsführung ab 2001 dies abgeklärt wurde. Die Gestellung der Mitarbeiter fällt nicht unter das Leiharbeitergesetz, da die vier Beschäftigten keine Leiharbeiter sind.

 

Herr Willeke fragte nach, ob es seitens des Eigentümers des VDK-Heimes über die neue Zufahrt und des Eigentumserwerbs neueste Erkenntnisse gibt.

Der Vorsitzende erläuterte, dass es hier in den nächsten Wochen Abstimmungsgespräche geben soll. Zurzeit gibt es keine neuen Anfragen oder Erkenntnisse.

 

Herr Willeke fragte nach, warum bei dem Eigentümer Kümpel, Marienhöhe Rolandswerth, der Wasserzähler nicht aus dem schlecht zugänglichen Schacht, in die Garage versetzt worden ist.

Die Betriebsführerin erläuterte, dass mit Herrn Kümpel seinerzeit eine Übereinkunft getroffen wurde, dass nachdem freier Zugang in dem Zählerschacht zu dem Zähler geschaffen worden ist, kein weiterer Handlungsbedarf besteht. Dies war für den Kunden die wirtschaftlichste Lösung, da dieser das Umsetzen des Zählers hätte bezahlen müssen.

 

 

Herr Langen berichtete, dass in der Straße „Alter Fuhrweg“ – Höhe Altenheim – sich ein Eigentümer Schneider gemeldet und mitgeteilt hat, dass nach Straßenwiederherstellung sich eine Senke im Straßenbereich befindet. Er bittet um Prüfung des Sachverhaltes durch das Abwasserwerk (Bauvorhaben).

Am Tag nach der Sitzung wurde das Ing.-Büro Porz hierauf von der Betriebsführerin angesprochen. Seitens der Baumaßnahme durch das Abwasserwerk gibt es hier bei der Abnahme keine Mängel bei der Straßenquerung. Der Vorfall sei Herrn Porz bekannt. Es hat bereits Messungen bezüglich der Straßenhöhen vor Ort gegeben. Die Ergebnisse liegen dem Bauamt der Stadt vor. Mängel gibt es hier nach Auffassung des Ing.-Büros nicht.

 

Herr Langen bittet bezüglich der Ingenieurkostenabrechnung des Ing.-Büros Porz für den Randkanal, die Schlussrechnung/Endabrechnung dem Ausschuss in der Niederschrift beizulegen.

Wie in der Niederschrift zur 17. nichtöffentlichen Sitzung vom 01.12.2008 unter Top 5 aufgeführt, hat das Ing.-Büro Porz dem Abwasserwerk die Kostenersparnis von 17.091,84 € brutto gutgeschrieben.