Protokoll:

a) Mitteilungen

Der Vorsitzende teilt mit, dass nachstehende Personen am 25.04.2010 in den Beirat für Migration und Integration gewählt wurden:

 

  1. Bulut, Ahmed
  2. Nalca, Rahic
  3. Tzinali, Ali
  4. Özdemir, Mithat
  5. Kilic, Selahattin
  6. Er, Sahzade
  7. Gül, Mustafa

 

Neben den sieben direkt gewählten Vertretern des Migrationsbeirats sind gemäß § 2 der Satzung über die Einrichtung eines Beirats für Migration und Integration zwei weitere Mitglieder nach den Bestimmungen des § 45 GemO vom Gemeinderat in den Beirat zu wählen. Die Wahl soll in der Ratssitzung am 21.06.2010 erfolgen und in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 31.05.2010 vorberaten werden.

 

Prof. Dr. Bliss hat schriftlich vorgeschlagen, Frau Fokje Schreurs in den Migrationsbeirat zu entsenden und signalisiert eine Unterstützung von Frau Christine Vendel bei einer entsprechenden Kandidatur.

 

 

b) Anfragen

Ausschussmitglied Köbbing kritisiert ausdrücklich die Presseveröffentlichungen der WählerGruppe Remagen über nichtöffentliche Tagesordnungspunkte sowie die Verunglimpfung anderer Parteien in Verbindung mit der Verbreitung eventueller Lügen. Man sollte die Verhängung eines Bußgeldes in Erwägung ziehen.

 

Ausschussmitglied Langen fügt hinzu, dass es nicht angehen kann, dass man als Ratsmitglied aus der Presse erfährt, dass die Stadt Remagen etliche Hektar Wald verkauft, ohne dass der Rat informiert ist. Er vertrete den Standpunkt, nur nichtöffentlich zu beraten, wenn dies zwingend erforderlich ist. Daher solle die Verwaltung eine genaue Prüfung vornehmen, was öffentlich und was nichtöffentlich beraten werden muss.

 

Ausschussmitglied Kreienmeier entgegnet zu den Vorwürfen von Herrn Köbbing, dass der Rat die Interessen der Bürger vertreten muss. Der Stadtwald sollte vor allen Dingen ein „Bürgerwald“ sein, insofern sei die Unterrichtung der Presse durchaus vertretbar gewesen. Im Anschluss verliest sie ein Schreiben des Beauftragten einer Investorgesellschaft, das an alle privaten Eigentümer der Wald-/Feldgrundstücke in der Gemarkung Unkelbach gerichtet war und folgenden Wortlaut hat:


“Sehr geehrte Eigentümerin,

sehr geehrter Eigentümer,

 

für einen Investor kaufen wir von Februar bis Juni 2010 Grundstücke der Land-/Forstwirtschaft. Das Budget ist begrenzt, daher gilt, je früher Sie sich bei uns melden, je größer ist die Chance, dass Sie mit dabei sind – getreu dem Motto ‚wer zuerst kommt, mahlt zuerst...’

 

Nutzen Sie die Gelegenheit in Zeiten von Finanz- und Immobilienkrise und verkaufen Sie jetzt Ihr Wald-/ und Feldgrundstück.  ......“

 

Allein durch dieses Schreiben seien der Öffentlichkeit die Absichten des Herrn Asbeck bekannt gewesen.

 

Ausschussmitglied van Bebber bittet um formelle Prüfung, ob die Grundstücksangelegenheit in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu beraten ist.

 

Ausschussmitglied Lembke merkt an, dass es nicht der erste Fall sei, in dem die WählerGruppe Remagen Themen aus nichtöffentlichen Sitzungen an die Presse gebracht hat.

 

Der Vorsitzende bestätigt, dass die Presse über den Newsletter der WGR über das Kaufinteresse des Herrn Asbeck informiert war. Er habe der Presse lediglich versichern können, dass es sich nicht um Flächen am Scheidskopf handelt, sondern um andere Waldflächen.

 

Ausschussmitglied Schleitzer stellt daraufhin fest, dass die Sachlage in der Einladung missverständlich bzw. daraus nicht ersichtlich war. Diese Aufregung hätte vermieden werden können. Sie plädiert für eine öffentliche Beratung, da es um eine äußerst wichtige Frage für die Öffentlichkeit handelt und die Person des Bewerbers ohnehin bekannt ist.

 

Der Vorsitzende ist nach wie vor der Auffassung, der Grundstücksverkauf gehöre in die nichtöffentliche Sitzung. Er verweist darauf, dass weitere Grundstücksangelegenheiten auf der nichtöffentlichen Tagesordnung stehen, die offensichtlich niemand im öffentlichen Teil sehen wolle. Hier werde der prominente Name des Grundstücksinteressenten von Einzelnen missbraucht, um die eigene Person öffentlichkeitswirksam in Szene setzen zu können. Er wird von mehreren Fraktionen gebeten, dies juristisch zu prüfen. Herr Krämer verweist hierzu auf § 5 der Geschäftsordnung. Herr van Bebber bittet ferner um Prüfung, mit welchen Sanktionen die WählerGruppe bei Nichteinhaltung der Schweigepflicht belegt werden kann.

 

Die anschließende Wortmeldung von Ausschussmitglied Kreienmeier weist der Vorsitzende unter Hinweis auf das Rederecht laut Geschäftsordnung, das sich auf zwei Redebeiträge zur Sache beschränkt, zurück.