Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 5

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt der Änderung des Stellenplanes in Form der Anhebung der bisherigen A 9-Stelle nach EG 11 TVöD zu. Es wird nachstehende 1. Nachtragshaus-haltssatzung verabschiedet:

 

1. Nachtragshaushaltssatzung
der Stadt Remagen
für das

Haushaltsjahr 2010

vom 21.06.2010

 

Der Stadtrat hat aufgrund von § 98 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2007 (GVBL. 2008 S. 1), nachfolgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom                   ,

Az.                     hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

 

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

 

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

 

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für die Stadtwerke

 

§ 6

Steuersätze

 

§ 7

Gebühren und Beiträge

 

§ 8

Eigenkapital

 

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

 

bleiben unverändert.

 

 

Remagen, 21. Juni 2010

 

 

Herbert Georgi

Bürgermeister


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt wie folgt:

 

Der Stelleninhaber der o.a. Stelle, Herr Proft, wird am 01.06.2011 in die Ruhephase der Altersteilzeit eintreten. Im Hinblick auf den derzeitigen Schwierigkeitsgrad der Aufgabe wurde die Stelle im Stellenplan 2010 von A 11 BBesG nach A 9 BBesG abgesenkt.

Die vorgesehene Umstrukturierung der Stelle, die ohne eine qualifizierte Fachkraft mit einem Fachhochschulabschluss in einer technischen Fachrichtung und einschlägiger Berufserfahrung nicht machbar ist, bedingt nun eine Wiederanhebung des Stellenwertes nach Entgeltgruppe 11 TVöD.

 

Begründung:

 

In dem betreffenden Sachgebiet werden mit den Schulen, Schwimmbad, Sporthallen und den Kindergärten die meisten bebauten städtischen Liegenschaften geführt. Einschließlich der Verwaltungsgebäude, der Mietshäuser in der Wässerscheid, Marktstraße, Drususstraße und in Bandorf sowie der an Kultureinrichtungen vergebenen Gebäude „Villa Heros“ und „Altes Jugendheim“ sollen diese Gebäude zentral gemanagt werden.

 

Das Management soll sich auf folgende Aufgaben erstrecken:

 

-         Wirtschaftliche Nutzung der Gebäude

-         Erarbeitung einheitlicher Standards zur Energieeinsparung auf der Basis vorhandener Energiesysteme

-         Einführung neuer, effizienter und umweltgerechter Energieversorgung

-         Ausnutzung von Synergieeffekten, die sich aus zentralem Einkauf und zentraler Bewirtschaftung ergeben. Dasselbe gilt auch für Gebäudereinigung und Versicherung.

-         Nutzung von Dachflächen zur Energiegewinnung

-         Aufstellung eines städtischen Energiekonzeptes

-         Entwicklung von Kennzahlen und Vorhalten relevanter Daten für Verwaltungsführung und Politik

 

 

Es ist vorgesehen die Stelle zum 01.10.2010 zu besetzen, um den Stelleninhaber in alle Gebiete einzuarbeiten, in denen Herr Proft bisher tätig war. Eine 1:1 Übernahme des Sachgebiets Proft ist nicht geplant. Es ist daran gedacht, einzelne Tätigkeiten verwaltungsintern zu verlagern.

 

Wegen der Änderung des Stellenplanes ist es erforderlich, eine Nachtragshaushalts- satzung zu erlassen. Einen Entwurf hatten alle Ratsmitglieder mit der Niederschrift zur Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 31.05.2010 erhalten. Der Haupt- und Finanzausschuss hat der Stellenplanänderung zugestimmt.

 

Nach dem Sachvortrag des Vorsitzenden gibt zunächst die WGR-Fraktion ihre Stellungnahme ab. Dieser ist zusammenfassend zu entnehmen, dass sie die Stellenbesetzung für nicht entscheidungsreif hält, da folgende Fragen offen sind:

 

  1. Gibt es einen „Allround-Mann“, der von seiner fachlichen Qualifikation in der Lage ist, ein hochkomplexes Energiekonzept zu erstellen?
  2. Welche Vor- und Nachteile hat die Erstellung eines Energiekonzeptes durch eigenes Personal bzw. durch einen externen Dritten?
  3. Gibt es Fördermöglichkeiten für die Erstellung eines Energiekonzeptes bzw. die Einstellung eines „Energiemanagers“?
  4. Macht eine Kooperation mit Sinzig und/oder Bad Breisig Sinn?

    In diesem Zusammenhang wird auf die stadtübergreifende Verhandlung mit 6 Gemeinden über einen Musterkonzessionsvertrag Bezug genommen und moniert, dass weder Ausschuss noch Rat bisher in die Beratung elementarer Fragen der künftigen Energieversorgung eingebunden wurde. Auch über die Fördermöglichkeiten, die es für Energiekonzept und Energiepersonal gebe, seien die Gremien nicht unterrichtet worden. Daher habe die WGR-Fraktion sich selbst bei Fachministerien und der Transferstelle für rationale und regenerative Energie Bingen (TSB) informiert und erfahren, dass Remagen im Rahmen der „Klimaschutzinitiative“ des BMU einen Antrag auf Förderung zur Erstellung eines Energiekonzeptes und zur Einstellung eines „Energiemanagers“ zur Umsetzung eines Energiekonzeptes (bisher 80 %, jetzt 50 %) für einen Zeitraum von drei Jahren beantragen kann. Um die vorstehenden Fragen, vor allem die der Fördermöglichkeiten zu klären, stellt die WGR-Fraktion daher den Antrag auf Vertagung der Beschlussfassung. Gleichzeitig wird beantragt, einen Vertreter der (TSB) zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.06.2010 einzuladen.

 

Ratsmitglied Schleitzer spricht sich gegen eine Anhebung der Stelle aus, da Remagen in den letzten Jahren ohnehin schon Personal aufgestockt habe. Die Erstellung eines Energiekonzeptes sei zwar unbestritten notwendig, sollte aber extern vergeben werden.

 

Ratsmitglied Langen merkt an, dass das Anforderungsprofil der zu schaffenden Stelle sowohl wirtschaftliche als auch technische Kenntnisse erfordert. Ob man dies durch Einstellung eines Mitarbeiters erreichen könne, sei zweifelhaft, ebenso wie die Tatsache, ob eine Vollzeitkraft auf Dauer ausgelastet ist. Man sollte vorerst auf die Besetzung der Stelle verzichten und zunächst einen Förderantrag stellen bzw. ein Gutachten einholen.

 

Der Vorsitzende entgegnet, dass man auf eine Stellenbesetzung nicht verzichten könne. Im Haupt- und Finanzausschuss wurde eingehend dargelegt, welche Arbeiten der neue Stelleninhaber von Herrn Proft übernehmen soll.

 

Auch die Argumente der WGR-Fraktion wurden bereits im Ausschuss entkräftet. Was den Stromkonzessionsvertrag betreffe, habe die Verwaltung bereits vor drei Monaten angekündigt, dass der Haupt- und Finanzausschuss noch vor der Sommerpause eingehende Informationen bekommt. Dies halte die Verwaltung zum 29.06. ein. Der WGR sei dies auch bekannt.

 

Eine Kooperation mit Sinzig und/oder Bad Breisig hinsichtlich der Stellenbesetzung wurde bereits im Ausschuss diskutiert und für nicht sinnvoll erachtet.

 

Beim Gebäudemanagement gehe es um die städtischen Liegenschaften, die auf den neuesten Stand gebracht werden sollen. Die Verwaltung habe sich nach Fördermöglichkeiten bereits erkundigt und erfahren, dass es eine Personalkostenförderung für den Bereich „städtische Liegenschaften“ nicht gebe. Die Förderrichtlinien sehen zudem eindeutig vor, dass eine solche Personalstelle nur dann beantragt werden kann, wenn zuvor ein Energiekonzept erstellt wurde. Eine Einstellung nach diesen Kriterien wäre dann frühestens 2014 möglich.

 

Die übrigen Fraktionen unterstützen einhellig die Absicht der Verwaltung, die Stelle wie beschrieben neu zu besetzen. Jahrelang habe man gemeinsam um die Einrichtung einer solchen Stelle gekämpft. Nun sollte es in das Organisationsrecht des Bürgermeisters fallen, die Umverteilung der Verwaltungsaufgaben in Eigenregie vorzunehmen. Der Rat sollte hier nicht eingreifen.

 

Nach eingehender Diskussion ergeht nachstehender