Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 3

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Ratssitzung die Änderung der Hauptsatzung in dem Sinne vorzubereiten, dass dem Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss die abschließende Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens für Bauvorhaben im Außenbereich gemäß § 35 BauGB übertragen wird. Wegen der Fristeinhaltung während der Sommerpause beschließt der Stadtrat weiterhin, dass der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss auch für Interimsfälle zuständig ist.


Protokoll:

Der vorliegende Antrag war durch die WGR-Fraktion allen übrigen Ratsfraktionen und fraktionslosen Mitgliedern zur Kenntnis gebracht worden.

 

Der Vorsitzende erläutert, dass zu diesem Tagesordnungspunkt zwei verschiedene Diskussionen geführt werden. Zum einen gehe es um die Systemdiskussion, da unterschiedliche Auffassungen herrschen, wer für die Erteilung des Einvernehmens für Außenbereichsvorhaben zuständig ist. Zum anderen ist über die Erteilung des Einvernehmens zu zwei Anträgen des Außenbereichsvorhabens Schloss Calmuth zu befinden.

 

Hinsichtlich der Zuständigkeit gebe es folgende unterschiedliche Aspekte:

 

Einer Ausarbeitung von Rechtsanwalt Dr. Christian-W. Otto, Potsdam, zufolge handelt es sich bei der Erteilung des Einvernehmens um ein Geschäft der laufenden Verwaltung (sie ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt). Einer Kommentierung des Baugesetzbuches ist dagegen zu entnehmen, dass ein Beschluss des Stadtrates erforderlich ist. In einem 1997 vom Stadtrat verabschiedeten Kompetenzbeschluss ist eine Beteiligung der Ortsbeiräte zu Bauvorhaben nach § 34 BauGB, die das prägen oder verändern, festgelegt worden. Dies wird seit 1997 auch so praktiziert. Alle übrigen Einvernehmens-Fälle sind in § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung dem Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss übertragen worden, ausgenommen die Fälle nach § 35 BauGB.

 

Der Vorsitzende schlägt daher für die Zukunft vor, die Hauptsatzung in der nächsten Ratssitzung dahingehend zu ändern, dass dem Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss die Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens für Bauvorhaben nach § 35 BauGB ebenfalls übertragen wird. In der heutigen Sitzung sollte wegen der Fristeinhaltung in der Sommerpause ferner ein Beschluss gefasst werden, dass der Bauausschuss auch für Interimsfälle zuständig ist. Bürgermeister Georgi schlägt weiter vor, zunächst über das Grundsatzproblem zu beraten und dann über die Einzelanträge zu befinden.

 

Im Verlauf der weiteren Beratung wird darauf hingewiesen, dass Anträge für Außenbereichsvorhaben nach § 35 BauGB gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrats in nichtöffentlicher Ratssitzung zu behandeln sind. Der Vorsitzende erklärt daraufhin, die Beratung über die zwei konkreten Fälle in die nichtöffentliche Sitzung zu vertagen.

 

Nachdem die Grundsatzproblematik hinreichend diskutiert wurde, ergeht nachstehender