Beschluss: mehrfach beschlossen

Beschlüsse:

 

1. Gesellschaft der Freunde und Förderer des Arp-Museums                   


    Die Freigabe des Mitgliedsbeitrages in Höhe von 1.500,00 € wird bei 4 Nein-Stimmen
    und 4 Stimmenthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

2. Technisches Hilfswerk                                                                                    

 

    Die Freigabe des Mitgliedsbeitrages in Höhe von 50,00 € wird bei
    3 Stimmenthaltungen einstimmig beschlossen.

 

3. Kommunalakademie                                                                                      

 

    Die Freigabe des Mitgliedsbeitrages in Höhe von 300,00 € wird bei
    3 Stimmenthaltungen einstimmig beschlossen.

 

4. Museumsverband Rheinland-Pfalz

 

    Die Freigabe des Mitgliedsbeitrages in Höhe von 60,00 € wird bei
    3 Stimmenthaltungen einstimmig beschlossen.


Sachverhalt:

Folgende Mitgliedsbeitragsrechnungen liegen der Verwaltung seit der letzten Beratung am 25.01.2010 vor:

 

1. Gesellschaft der Freunde und Förderer des Arp-Museums                      1.500,00 €

2. Technisches Hilfswerk                                                                                       50,00 €

3. Kommunalakademie                                                                                300,00 €

4. Museumsverband Rheinland-Pfalz                                                          60,00 €

 

 

Zu Ziff. 1:

Die Stadt Remagen ist seit 11.01.2008 Mitglied in der Gesellschaft der Freunde und Förderer des Arp-Museums. Zweck des Vereins ist die ideelle, materielle und finanzielle Unterstützung des Arp-Museums Bahnhof Rolandseck. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Organisation oder Unterstützung von Veranstaltungen sowie durch Zuwendungen zur Anschaffung und Ausstellung von Kunstwerken verwirklicht. Darüber hinaus unterstützt die Gesellschaft das Arp-Museum in der Öffentlichkeit und erwirbt Kunstwerke, welche dem Arp-Museum als Dauer-Leihgabe zur Verfügung gestellt werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für juristische Personen 1.500,00 €. Eine Kündigung ist durch schriftliche Erklärung zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Dabei ist eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten.

 

Zu Ziff. 2:

Der THW-Helfervereinigung, Ortsverband Sinzig, ist die Stadt Remagen am 04.04.2006 beigetreten. Die Vereinigung dient unter anderem dem gemeinnützigen Zweck der „Förderung der Rettung aus Lebensgefahr“. Der Mindestbeitrag beträgt 25,00 €/Jahr. Die Stadt Remagen hat sich bereit erklärt, einen Beitrag von 50,00 € zu leisten. Kündbar ist die Mitgliedschaft jeweils zum Ende eines Kalenderjahres.

 

Zu Ziff. 3:

Die Stadt Remagen ist seit 30.06.1989 Mitglied in der Kommunalakademie Rheinland-Pfalz e.V.  Die Kommunalakademie hat die Aufgabe, die Mitglieder der Organe der kommunalen Gebietskörperschaften und ihrer Zusammenschlüsse und Betriebe, deren Bedienstete sowie interessierte Einwohner mit der kommunalen Selbstverwaltung vertraut zu machen, Schulungsveranstaltungen durchzuführen, die Erörterung kommunaler Probleme zu fördern und einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch herbeizuführen. Der Mitgliedsbeitrag berechnet sich nach der Anzahl der Einwohner und beträgt demnach für Remagen 600,00 €. 50 % dieses Mitgliedsbeitrages werden auf die für Remagen anfallenden Seminarentgelte angerechnet, so dass der Jahresbeitrag 300,00 € beträgt. Ein Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig. Die schriftliche Austrittserklärung muss spätestens sechs Monate vor Ablauf des Kalenderjahres bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

 

Zu Ziff. 4:

Die Mitgliedschaft im Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V. besteht seit 1998. Zweck des Verbandes ist die Förderung, die Beratung und Unterstützung seiner Mitglieder in museumsrelevanten Bereichen. Von den Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird. Der Austritt aus dem Verband kann zum Jahresende erfolgen. Er muss mindestens drei Monate zuvor dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt werden.

 

Der Vorsitzende verweist auf die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss und erklärt, dass seitdem von den Fraktionen keine Einwände erhoben wurden. Er werde aber dem Wunsch des Ausschusses nachkommen, über die einzelnen Mitgliedschaften getrennt abstimmen zu lassen.

 

Es ergehen nachstehende