Beschluss: mehrfach beschlossen

Beschluss:

Beschluss:            Durch den Investor muss eine Schallschutzprüfung durchgeführt werden.

                      Der Investor muss für ausreichenden Schallschutz für vom Sportplatz ausgehenden Lärm sorgen

 

Abstimmung:           Ja-Stimmen:             10                   

                                Nein-Stimmen:             0

                             Enthaltungen:                    0      

 

Ergebnis:            Einstimmig angenommen

 

 

Beschluss:            Änderung des Bebauungsplans mit städtebaulichem Erschließungsvertrag so wie beantragt mit Erweiterung des Baufeldes.

 

Abstimmung:           Ja-Stimmen:             3                     

                                Nein-Stimmen:             6

                             Enthaltungen:                    1      

 

Ergebnis:            Der Antrag wurde abgelehnt.

 

 


Protokoll:

Auf dem angegebenen Gelände besteht zurzeit ein gewerblicher Betrieb, der stillgelegt werden soll. Der Eigentümer plant eine Bebauung, ähnlich der Bebauung „Am Bakerloch“. Die Vermarktung und Erschließung soll durch den Eigentümer erfolgen.

Gewährleitstet muss ein Schallschutz zum Sportplatz sein.

Das geplante Baufeld geht über das Bebauungsgebiet hinaus.

 

Detlef Lempio, CDU

Es spricht nichts gegen diese Maßnahme. Bedingung ist aber, dass die künftigen Bewohner keine Einwände gegen den Sportplatz oder gegen eventuelle Lärmbelästigung, die vom Sportplatz und dort stattfindenden Veranstaltungen ausgehen können, vorbringen können.

 

Dieter Breuer, FBL

Der Bebauungsplan ist bereits genehmigt. Es besteht keine Notwendigkeit, die überbaubare Fläche zu vergrößern, um ein weiteres Haus dort bauen zu können.

Begründung: Kripp verfügt derzeit über fast 80 freie Baugrundstücke, ca. 160 weitere kommen in den nächsten Jahren durch die Vermarktung „Lange Fuhr“ dazu. Ferner steht die Erweiterung des Baugebiets „Römerstraße“ (privater Eigentümer) im Widerspruch einer Vermarktung von städtischen Grundstücken, z.B. „Alter Sportplatz“ entgegen.
Die FBL lehnt die Erweiterung der überbaubaren Fläche ab, fordert jedoch auch, dass die Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem neuen Sportplatz zwingend zu prüfen und zu berücksichtigen sind.

 

Detlef Lempio, CDU

sieht weder ein Notwendigkeit, den Bebauungsplan zu erweitern noch eine, ihn zu ändern.

 

Die Sitzung wird unterbrochen, damit die Fraktionen intern ihre unterschiedlichen Positionen hinsichtlich der Erweiterung der überbaubaren Fläche nochmals beraten können.

 

Anschließend wird die Sitzung weitergeführt mit nachfolgenden Positionen.

 

Detlef Lempio, CDU

stellt den Antrag, das Teilstück des Baugebiet Römerstraße wie vom Investor beantragt  umzusetzen. Ferner, dass der Lärmschutz gegenüber dem neuen Sportplatz berücksichtigt werden muss. 

 

Dieter Breuer, FBL

Ist gegen die Erweiterung der überbaubaren Fläche um ein weiteres Grundstück. Ein Lärmschutz gegenüber dem neuen Sportplatz muss durch den Investor gewährleistet sein.