Protokoll:

a) Mitteilungen

 

  1. Der Vorsitzende teilt mit, dass das rheinland-pfälzische Bildungsministerium dem Antrag der Realschule plus aus Adenau auf Einrichtung einer Fachoberschule stattgegeben habe. Landesweit seien 12 Fachoberschulen – pro Kreis eine -  genehmigt worden, wobei jedem Kreis eine Schule in dieser Schulform genehmigt wurde. Ausgenommen hiervon ist der Kreis Mainz/Bingen (zwei). Die Bildungsministerin Doris Ahnen weist darauf hin, dass bei der Auswahl der Standorte vor allem darauf geachtet worden sei, dass gerade in ländlichen und kleinstädtisch geprägten Regionen ein attraktives Schulangebot der Sekundarstufe II entsteht.

    Der in der Ratssitzung am 21.06.2010 beschlossene – erneute – Antrag für die Realschule plus in Remagen sei auf dem Weg zum Kreis. Ebenfalls sei das Schreiben an die Stadt Sinzig verschickt, in dem die Stadt Remagen ihre Kooperationsbereitschaft mit der Nachbarstadt bekräftigt.

  2. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Anschaffung von zwei Defibrillatoren – einer befindet sich in der Tourist-Info, einer im Schwimmbad – sich jetzt zum ersten Mal ausgezahlt hat. Im Schwimmbad konnte ein Mann aus dem Schwimmerbecken gerettet werden, der eine Herzattacke erlitten hatte. Durch den Einsatz des Gerätes konnte er stabilisiert werden. Inzwischen sei er nach einem Krankenhausaufenthalt auf dem Weg der Besserung.

  3. Ausschussmitglied Wießmann beklagt, dass die Wander- und Nordic-Walking-Wege von Reitern benutzt werden, da die Reitverbotschilder abgebaut wurden. Ein diesbezügliches Schreiben einer Bürgerin an die Ordnungsverwaltung sei bisher nicht beantwortet worden.

    Herr Weitzel entgegnet, dass die Reitverbotschilder bereits vor Jahren entfernt wurden. Seines Wissens dürfen sie nur auf neu angelegten Wanderwegen für einen gewissen Zeitraum aufgestellt werden, um diese vor Beschädigungen zu schützen.

    Der Vorsitzende sagt eine weitere Beantwortung in der Niederschrift zu.

    (Anmerkung: Es trifft zu, dass vor einigen Jahren viele Verbotschilder entfernt wurden. Grund hierfür war die Neufassung des Landeswaldgesetzes Rheinland-Pfalz im Jahr 2000. Zu diesem Zeitpunkt war die Nordic-Fitness-Strecke allerdings noch nicht als solche ausgewiesen. Entsprechend den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes ist es in der Tat so, dass Reiten im Wald auf allen Straßen und Waldwegen erlaubt ist. Nicht erlaubt ist das Reiten im Wald auf Wegen mit besonderer Zweckbestimmung, die besonders kenntlich gemacht sind. Die Nordic-Fitness-Strecke ist auf herkömmlichen Waldwegen ausgewiesen und somit nicht als Weg mit besonderer Zweckbestimmung im Sinne des Landeswalgesetztes anzusehen. Rechtlich ist es daher nicht zulässig, das Reiten dort zu untersagen.)

 

  1. Ausschussmitglied Kreienmeier bezieht sich auf die Wahl von zwei Mitgliedern für den Migrationsbeirat in der Ratssitzung am 21.06.2010. Bekanntlich habe es Unsicherheiten beim Wahlverfahren gegeben. Sie möchte deshalb nachfragen, ob diese zwei Mitglieder Ratsmitglieder sein müssen. Der Vorsitzende verneint dies; es musste lediglich ein Ratsbeschluss herbeigeführt werden. Die Mitglieder müssen nicht aus der Mitte des Rates gewählt werden.