Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Befangen: 1

Beschluss:

Verwaltung und Planer werden beauftragt, kostenreduzierende Alternative zu erarbeiten. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Kosten für die Anschaffung der Spielgeräte gesenkt werden können. Hierbei ist jedoch auf gleichbleibende Qualität zu achten. Des Weiteren ist die Förderfähigkeit der Kosten mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion abzustimmen. Es ergeht bereits der Hinweis, dass die Linden möglichst zu erhalten sind. Im Hinblick auf die Tatsache, dass weitere Schulhöfe im Stadtgebiet sanierungsbedürftig sind, wird die Verwaltung beauftragt, diese Flächen zusammenzustellen. Die daraus resultierenden Folgekosten sind bei der nun anstehenden Planung bereits zu berücksichtigen.


Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen. Reinhold Langen stellt die Planung noch einmal vor. Zunächst dokumentiert er kurz die Baumaßnahme „Außensportanlage“ und weist darauf hin, dass am 27.08.2010 die Abnahme stattfinden wird. Die Baukosten liegen im Kostenrahmen.

 

Anschließend beschreibt er ausführlich die Gestaltungsplanung des Schulhofs, die mit Vertretern des Elternbeirats sowie der Schulleitung abgestimmt wurde. Nach der Beschreibung der Ausstattung des Geländes weist Reinhold Langen darauf hin, dass hinsichtlich des Baumbestandes ein Gutachten eingeholt wurde. Infolgedessen wurde bereits ein Baum entfernt. Die übrigen Bäume könnten – mit einem entsprechenden Aufwand – erhalten werden. Was die vorhandene Befestigung des Schulhofs betrifft, so wurden auf dem gesamten Gelände Beprobungen durchgeführt. Belastete Stoffe wurden vorgefunden, die entsprechend entsorgt werden müssen. Auch die Kanallagen wurden geprüft. Hier wurden Schäden, verursacht durch Wurzeln, festgestellt.

 

Die Kosten der geplanten Maßnahme werden auf rund 551.000,00 Euro geschätzt. Eine detaillierte Kostenzusammenstellung ist der Niederschrift beigefügt. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat zwischenzeitlich Aussagen zur Förderfähigkeit der Maßnahme getroffen. Somit sind lediglich 210.000,00 Euro der Kosten anrechenbar. Der Fördersatz beträgt 60 %, so dass Mittel in Höhe von rund 126.000,00 Euro fließen werden. Das heißt, dass rund 424.000,00 Euro von der Stadt Remagen zu finanzieren sind. Dies entspricht bei Weitem nicht dem, was von Vertretern der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion im Jahr 2009 in Aussicht gestellt wurde.

 

Nach Rücksprache mit Herrn Metz von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion setzt sich die Förderung wie folgt zusammen: Ausgehend von einer neuen drei-zügigen Grundschule wird eine Hauptnutzfläche von fiktiv 1.208 qm zugrunde gelegt. Der Kostenrichtwert ist ebenfalls fiktiv und beträgt 2.675,00 Euro/qm. Hierin sind die Kosten für einen neuen Schulhof bereits enthalten. Die Rechnung lautet wie folgt:

 

1.208,00 qm  x  2.675,00 Euro  x  10 %  =                                                                      323.140,00 Euro

abzüglich 35 % als Anteil für Bauunterhaltungsaufwand:                        113.099,00 Euro

                                                                                                                                                                                                                        210.041,00 Euro

gerundet                                                                                                                                                                                 210.000,00 Euro

Zuschuss von 60 %                                                                                                                                                               126.000,00 Euro

 

 

Gemessen an den Gesamtkosten der geplanten Maßnahme beträgt der Zuschuss lediglich 23 %. Vor Beginn der Planung wurde eine Förderung in Höhe von 60 % der Investitionskosten in Aussicht gestellt.

 

 


Ausschussmitglied Reinhold Langen hat wegen Sonderinteresse den Sitzungstisch verlassen und an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.