Protokoll:

 

Mitteilungen:

 

Die Verwaltung hat eine Auswertung der Auslastung der Jugendräume vorgenommen, die als Anlage beigefügt ist.

 

 

Anfragen

 

Es liegt eine schriftliche Anfrage von Frau Turiaux vor. Die Anfrage bezieht sich auf den Anspruch von Kindern ab dem vollendeten zweiten Lebensjahres auf einen kostenfreien Kindertagesstättenplatz. Eine gleichlautende Anfrage liegt auch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor.

 

Herr Proft hat teilweise die Fragen in der Sitzung beantwortet.

 

1. Wie hat sich durch diesen Anspruch die Zahl der erforderlichen Kindertagesstättenplätze in der Kernstadt und den angegliederten Orten entwickelt?

Antwort der Verwaltung

 

Auf Basis der Einwohnermeldestatistik sowie einer Abfrage der aktuellen Belegung der Kindertagesstätten besteht zum Stichtag 01.04.2011 (Planungsstichtag des Kreisjugendamtes Ahrweiler) in der Kernstadt ein Fehlbedarf von 18 Plätzen für Zweijährige, dies entspricht zwei Krippengruppen. Es wird davon ausgegangen, dass nicht wie bundesweit ursprünglich geplant 35 % sondern 60 % der Zweijährigen ein Platz in Anspruch nehmen. Eine Krippengruppe besteht aus maximal 8 bis 10 Kindern bei zwei Erzieherinnen als Vollzeitkräfte.

Für die Ortsteile besteht derzeit bedarfsplanerisch kein zusätzlicher Handlungsbedarf.

 

2. Ist ein höherer Bedarf entstanden und wenn ja, wie wird dieser geregelt? Wo werden die nötigen Plätze im Einzelnen zur Verfügung gestellt?

 

Antwort der Verwaltung

 

Nach mehreren Ortsterminen mit dem Kreis- und Landesjugendamt steht fest, dass neben einem Neubau von 2 Krippengruppen mit dem notwendigen Nebenraumprogramm als günstigere Alternative nur der Anbau von diesen zwei Gruppen am kath. Kindergarten St. Martin in der Kernstadt verbleibt. Nach einem Ortstermin hat der Verwaltungsrat der kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul grundsätzlich der Nutzung eines Teils des Kindergartens und des Kindergartengeländes für den An- bzw. Ausbau der bestehenden Einrichtung zugestimmt.

Der Haupt -und Finanzausschuss wird sich in seiner nächsten Sitzung mit der Problematik beschäftigen.

 

3. Sind die Kinder vom zweiten bis dritten Lebensjahr in besonderen Gruppen zusammengefasst oder werden sie mit den anderen Altersgruppen gemeinsam betreut?

 

Antwort der Verwaltung

 

Altersgemischte Gruppen von 2 - 6 Jahren mit einer Bezugserzieherin für die Zweijährigen gibt es in den Kindertagesstätten St. Anna in Remagen und dem kath. Kindergarten Arche Noah in Oberwinter. Die Bezugserzieherin ist halbtags angestellt, die Personalkosten übernehmen Land und Kreis zu 100 %.

In den Kindergärten St. Martin und St. Johannes-Nepomuk Kripp werden die Zweijährigen separat betreut. Im städt. Kindergarten in Unkelbach werden die zwei und dreijährigen Kinder in einer Gruppe und im evangelischen Kindergarten in Oberwinter die zwei- bis vierjährigen Kinder und die fünf- und sechsjährigen Kinder jeweils in einer Gruppe betreut.

 

Eine Bezugserzieherin wird halbtags eingestellt und zu 100 % bezuschusst, wenn mindestens fünf und höchstens sechs Zweijährige in einer Gruppe sind. Diese Gruppen nennt man geöffnete Gruppen. 

 

Eine Alternative hierzu ist die Gruppe "Kleine Altersmischung". Diese Gruppe besteht nur aus 15 Kindern, davon maximal 7 Krippenkinder. Bei der personellen Besetzung bleibt es bei der Regelbesetzung von 1,75 Kräften, also ohne Bezugserzieherin. Die Einrichtung dieser Gruppenart wird vom Kreisjugendamt nur genehmigt, wenn ausreichend Plätze vorhanden sind. Eine solche Gruppe haben wir im Kindergarten Unkelbach, im städt. Kindergarten in Kripp und im kath. Kindergarten in Oberwinter.

 

4. Wird in Betracht gezogen, zu den in den Einrichtungen bereit gestellten Plätzen zusätzlich Tagespflegeplätze zur Verfügung zu stellen?

 

Antwort der Verwaltung

 

Über die Einrichtung eines Tagespflegeplatzes entscheidet das Kreisjugendamt in alleiniger Verantwortung. Wir haben keinen Überblick über die Anzahl der Plätze.

 

5. Wie sind die Betreuungszeiten in den Einrichtungen geregelt?

 

Antwort der Verwaltung

 

Städt. Kindertagesstätte St. Anna                         7.15 Uhr - 14.00 Uhr, freitags bis 13.00 Uhr

Ganztagsgruppe                                                                                         7.15 Uhr - 16.30 Uhr, freitags bis 15.30 Uhr

 

Kath. Kindertagesstätte St. Martin                         7.15 Uhr - 14.00 Uhr

Ganztagsgruppe                                                                                         7.15 Uhr - 16.30 Uhr, freitags bis 15.30 Uhr

 

Kath. Kindertagesstätte St. Johannes-

Nepomuk in Remagen-Kripp                                      7.15 Uhr - 16.30 Uhr einschl. Ganztagsgruppe

 

Städt. Kindertagesstätte  Pusteblume in

Remagen Kripp                                                                                      7.15 Uhr - 14.15 Uhr, freitags bis 13.15 Uhr

 

Kath. Kindertagesstätte Arche Noah

in Remagen-Oberwinter                                                     7.15 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr

Ganztagsgruppe von                                                          7.15 Uhr - 16.30 Uhr

 

Evangl. Kindertagesstätte Oberwinter                         7.30 Uhr -  14.00 Uhr

Ganztagsgruppe                                                                                         7.15 Uhr -  16.15 Uhr

 

Städt. Kindertagesstätte Unkelbach                         7.15 Uhr - 14.15 Uhr

Ganztagsgruppe                                                                                         7.15 Uhr - 16.15 Uhr, freitags bis 13.15 Uhr

 

6. Wie ist die zukünftige Entwicklung mit Rücksicht auf die demographische Entwicklung zu sehen?

 

Antwort der Verwaltung

 

Zunächst ist abzuwarten, wie viele Zweijährige tatsächlich das Betreuungsangebot wahrnehmen. Da naturbedingt nur mit einem weiteren Jahrgang geplant werden kann, werden die Geburten- und Anmeldezahlen vierteljährlich mit den Kreisjugendamt abgeglichen und beobachtet. Sollte sich herausstellen, dass die Betreuungsangebote für die zwei- bis dreijährigen Kinder in der Kernstadt auch nach Realisierung des o.g. Bauvorhabens nicht ausreichen, muss auch über Kapazitätserweiterungen in einzelnen Ortsteilen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs der Zweijährigen aus der Kernstadt erneut nachgedacht werden.

 

Frau Reinartz-Uhrmacher fragt nach, ob bei den Planungen berücksichtigt wird, dass ab 2013 auch die Einjährigen einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben sollen. Die jetzigen Planungen berücksichtigen dies nicht, da dies jetzt noch viel zu früh ist. Im Bezug auf die Räumlichkeiten (Wickelraum u.ä.) dürften sich allerdings keine Probleme ergeben.

 

Frau Turiaux fragt nach, ob es Planungen zur Einrichtung eine Behindertenbeirates gibt. Der Vorsitzende teilt mit, dass ein Schreiben einer Remagener Bürgerin vorliegt, in dem die Errichtung eines Behindertenbeirates gewünscht wird. Auf zwei Terminvorschläge zur Erörterung ihrer Anregungen ist die Bürgerin nicht eingegangen. Der Ausschuss ist sich einig, dass ein Beirat für Behinderte nicht erforderlich ist, da die Interessen bereits in den vorhandenen Ausschüssen berücksichtigt werden. Bei Bedarf könnte ein „Kompetenzteam“ bei Entscheidungen mit einbezogen werden.

 

In diesem Zusammenhang weist Herr Dr. Roßberg auf den schlechten Zustand des Gehweges zu seiner Praxis hin. Hier müsste unbedingt eine barrierefreie Zuwegung erfolgen. Den Hinweis des Vorsitzenden, dass er sein privates Anliegen im Ausschuss nicht thematisieren darf, ignoriert Herr Dr. Roßberg. Er gibt zu Protokoll, dass es sich nicht um die Verfolgung von Eigeninteressen handele. Er vertrete hier die Interessen von 200 Patienten seiner Praxis. Diese hatten in einer Unterschriftenliste den Ausbau des Gehweges gefordert. Der Vorsitzende weist Herrn Dr. Roßberg mit Nachdruck darauf hin, dass er in dieser Angelegenheit befangen ist und somit kein Rederecht hat.

 

Weiterhin liegt eine schriftliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Sachstand Asylantenwohnheim, Batterieweg 50, Remagen-Kripp vor. Der Vorsitzende teilt mit, dass dies in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses auf der Tagesordnung steht. Zwischenzeitlich hat sich die Situation dahin geändert, dass die Zahl der Asylbewerber angestiegen ist und weiter ansteigen wird. Da keine Alternativen gefunden wurden und weitere Asylbewerber der Stadt zugewiesen werden, wird die Unterkunft auch zukünftig benötigt.