Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 6

Beschluss:

Der Rat der Stadt Remagen stellt fest, dass die Straße „Birgeler-Kopf-Weg“ von der Einmündung „Im Bonnefeld“ (Flurstück 538/1 bzw. 548) bis zur Einmündung „Sonnenbergweg“ (Flurstücke 547 bzw. 554/3) ausgebaut wurde.

 

Aufgrund der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Remagen vom 10.02.2003 in der jetzt gültigen Fassung sollen hierfür endgültige Ausbaubeiträge erhoben werden.

 

Unter Abwägung des Vorteils für die Anlieger mit dem Interesse der Allgemeinheit werden die Kosten wie folgt verteilt:

 

Fahrbahn:

Anteil Anlieger:                        40 %

Anteil Stadt:                           60 %

 

Gehweg und Beleuchtung:

Anteil Anlieger:                        70 %

Anteil Stadt:                           30 %

 

 

Der Rat bestätigt ferner das vor Ort ausgeführte Bauprogramm.


Sachverhalt:

Die Arbeiten an der Verkehrsanlage „Birgeler-Kopf-Weg“ sind abgeschlossen. Für die entstandenen Kosten werden Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben. Die Kostenverteilung sollte, wie bei der Erhebung der Vorausleistungen, wie folgt vorgenommen werden:

 

Fahrbahn:

Anteil Anlieger: 40 %

Anteil Stadt: 60 %

 

Gehweg und Beleuchtung:

Anteil Anlieger: 70 %

Anteil Stadt: 30 %

 

Auf die Ausführungen zur Erhebung der Vorausleistungen (Beschlussvorlage Nr. 173/2009) wird Bezug genommen.