Beschluss: mehrfach beschlossen

Beschlüsse:

 

1.   Einvernehmen in den Fällen des § 14 Abs. 2 und § 36 BauGB

 

      Die Änderung wird bei 1 Stimmenthaltung einstimmig beschlossen.

 

2.   Übertragung von Aufgaben auf den Wirtschaftsförderungs- und
      Stadtentwicklungsausschuss

      Der Änderung wird bei 2 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich
      zugestimmt.

 

3.   Auszahlung von Sitzungsgeldern bei mehreren Sitzungen an einem Tag

       Dieser Neuregelung wird bei 1 Stimmenthaltung einstimmig zugestimmt.

 

4.    Erteilung des Einvernehmens zu Bauvorhaben nach § 35 BauGB

       Der Neufassung des § 8 Nr. 7 wird bei 2 Stimmenthaltungen einstimmig
       zugestimmt.

5.    Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Beirats für Migration und
       Integration und des Seniorenbeirats

       Der Neufassung des § 13 wird einstimmig zugestimmt.

 

 

Der Stadtrat verabschiedet damit die nachstehende Änderungssatzung:

 

 

„2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 01.09.2009

 

§ 1

 

Die Hauptsatzung der Stadt Remagen vom 01.09.2009 in der Fassung vom 15.12.2009 wird wie folgt geändert:

 

1.      § 6 Abs. 3 Nr. 2 erhält folgende neue Fassung:

2.  Einvernehmen in den Fällen des § 14 Abs. 2 und § 36 BauGB, soweit die Entscheidung hierüber nicht dem Bürgermeister übertragen ist.

 

 

2.      In § 6 wird nach Abs. 4 folgender Abs. 5 angefügt:

 

(5) Dem Wirtschaftsförderungs- und Stadtentwicklungsausschuss wird die Beschlussfassung über folgende Angelegenheit übertragen:

 

An- und Verkauf von Grundstücken im Gewerbepark Remagen-Süd und im Gewerbegebiet Oedingen bis zu einer Wertgrenze von 200.000,00 Euro.

 

 

3.      § 8 Nr.7 erhält folgende neue Fassung:

7.  Einvernehmen in den Fällen der §§ 31 Abs. 1 und 33 Abs. 1 BauGB und in den Fällen der §§ 34 und 35 BauGB, wenn durch dass Bauvorhaben die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung nicht berührt werden.

 

 

4.      § 10 Abs. 6 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

Bei Teilnahme an mehreren Sitzungen an einem Tag wird für jede Sitzung ein Sitzungsgeld gewährt.

 

 

5.      § 13 erhält folgende neue Fassung:

Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Beirats für Migration und Integration und des Seniorenbeirats

(1)  Die Mitglieder des Beirats für Migration und Integration und des Seniorenbeirats erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 20,00 Euro.

(2)  Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 10 Abs. 3 bis 6 entsprechend.

 

 

§ 2

 

Die Änderungssatzung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft.

 

Remagen, den

gez.

Herbert Georgi

Bürgermeister“


Protokoll:

Entsprechend dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses hat die Verwaltung den Entwurf einer Änderungssatzung erarbeitet, den alle Ratsmitglieder mit der Einladung zu dieser Sitzung erhalten haben.

 

Die Änderungsvorschläge werden beraten und Fragen der Ratsmitglieder von der Verwaltung beantwortet.

 

Zu den einzelnen Unterpunkten ergehen nachstehende