Beschlüsse:
1. Einvernehmen
in den Fällen des § 14 Abs. 2 und § 36 BauGB
Die Änderung wird bei 1 Stimmenthaltung einstimmig beschlossen.
2. Übertragung
von Aufgaben auf den Wirtschaftsförderungs- und
Stadtentwicklungsausschuss
Der Änderung wird bei 2 Nein-Stimmen und 1
Stimmenthaltung mehrheitlich
zugestimmt.
3. Auszahlung von
Sitzungsgeldern bei mehreren Sitzungen an einem Tag
Dieser Neuregelung wird bei 1
Stimmenthaltung einstimmig zugestimmt.
4. Erteilung des
Einvernehmens zu Bauvorhaben nach § 35 BauGB
Der Neufassung des § 8 Nr. 7 wird bei 2
Stimmenthaltungen einstimmig
zugestimmt.
5.
Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Beirats für Migration und
Integration und des
Seniorenbeirats
Der Neufassung des § 13 wird einstimmig zugestimmt.
Der Stadtrat
verabschiedet damit die nachstehende Änderungssatzung:
„2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 01.09.2009
§
1
Die Hauptsatzung der Stadt Remagen vom 01.09.2009 in der Fassung vom 15.12.2009 wird wie folgt geändert:
1. §
6 Abs. 3 Nr. 2 erhält folgende neue Fassung:
2. Einvernehmen in den Fällen des § 14
Abs. 2 und § 36 BauGB, soweit die Entscheidung hierüber nicht dem Bürgermeister
übertragen ist.
2. In § 6 wird nach Abs. 4 folgender Abs. 5 angefügt:
(5) Dem Wirtschaftsförderungs- und Stadtentwicklungsausschuss wird die Beschlussfassung über folgende Angelegenheit übertragen:
An- und Verkauf von Grundstücken im Gewerbepark Remagen-Süd und im Gewerbegebiet Oedingen bis zu einer Wertgrenze von 200.000,00 Euro.
3. §
8 Nr.7 erhält folgende neue Fassung:
7. Einvernehmen in den Fällen der §§ 31
Abs. 1 und 33 Abs. 1 BauGB und in den Fällen der §§ 34 und 35 BauGB, wenn durch
dass Bauvorhaben die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung
nicht berührt werden.
4. §
10 Abs. 6 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:
Bei Teilnahme an mehreren Sitzungen an einem Tag wird für jede Sitzung ein
Sitzungsgeld gewährt.
5. §
13 erhält folgende neue Fassung:
Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Beirats für Migration und
Integration und des Seniorenbeirats
(1) Die Mitglieder des Beirats für
Migration und Integration und des Seniorenbeirats erhalten eine Entschädigung
in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 20,00 Euro.
(2) Im Übrigen gelten die Bestimmungen
des § 10 Abs. 3 bis 6 entsprechend.
§ 2
Die Änderungssatzung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Remagen, den
gez.
Herbert Georgi
Bürgermeister“
Protokoll:
Entsprechend dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses hat die Verwaltung den Entwurf einer Änderungssatzung erarbeitet, den alle Ratsmitglieder mit der Einladung zu dieser Sitzung erhalten haben.
Die Änderungsvorschläge werden beraten und Fragen der Ratsmitglieder von der Verwaltung beantwortet.
Zu den einzelnen Unterpunkten ergehen nachstehende