Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Befangen: 1

Beschluss:

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt, der Firma Tiefbau Wahl, 53424 Remagen-Kripp, den Auftrag in Höhe von 12.943,07 € zu erteilen.

 

 


Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen. Lorenz Denn bittet um Prüfung, ob für die entstehenden Kosten Beiträge erhoben werden müssen.

 

Antwort der Verwaltung:

Die Verkehrsanlage „Sinziger Straße“ erstreckt sich innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen von der Einmündung „Jahnstraße“ bis zur Einmündung „Ubierstraße“ über rund 900 Meter. Der Ausbauabschnitt liegt im Bereich Einmündung „Jahnstraße“ bis Haus Nummer 5. Dies ist ein Abschnitt von rund 40 Metern Länge.

 

Ob und in welchem Umfang der Ausbau einer Teilstrecke ausreicht, um die Beitragsfähigkeit einer Baumaßnahme zu begründen, wird unterschiedlich beurteilt. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat sich zu dieser Frage noch nicht geäußert.

 

Driehaus macht in seinen Ausführungen zum Beitragsrecht die Beitragsfähigkeit einer Anlage in quantitativer Hinsicht von der Voraussetzung abhängig, dass mehr als die Hälfte der Straßenstrecke ausgebaut wird (§ 32 Rd-Nr. 6 Erschließungs- und Ausbaubeiträge).

 

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz vertritt hingegen die Auffassung, dass es sich bei einem Ausbau einer zusammenhängenden Strecke von bedeutsamer Länge, gesehen auf die komplette Verkehrsanlage, durchaus um eine beitragsfähige Ausbaumaßnahme handeln könne. Er gibt die Empfehlung, die an verschiedenen Stellen des Kommunalabgabengesetzes angewandte Geringfügigkeitsgrenze von 10 % anzusetzen.

 

Im vorliegenden Fall beträgt die Ausbaustrecke im Verhältnis jedoch weniger als 5 %, so dass es sich bei den anstehenden Arbeiten nicht um eine beitragsfähige Maßnahme handelt.


Ausschussmitglied Wilfried Humpert hat wegen Sonderinteresse an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.